Kinderfreundliche Orte

Was sind Kinderfreundliche Orte?

Kinderfreundliche Orte gehören zum Schutzkonzept für Kinder in Not und Krisensituationen. Sie bieten einen sicheren, geschützten Ort, in dem ein anregendes und förderndes Umfeld geschaffen wird, welches Kinder durch strukturierte Spiel-Freizeit- und Lernaktivitäten ein gewisse Normalität und Kontinuität zurückgibt. Ziel ist es Kinder, die Konflikte oder Katastrophen erfahren haben und fliehen mussten zu stabilisieren, ihr psychosoziales Wohlbefinden zu stärken, und die Resilienz zu fördern. Kinderfreundliche Orte und Angebote werden partizipativ geführt und zur Mobilisierung des Gemeinwesens genutzt, um das Recht der Kinder auf Schutz, auf Spielen und Lernen ein zu gewährleisten.

Kinderfreundliche Orte und Angebote müssen fester Bestandteil der Einrichtung sein

Kinderfreundliche Orte und Angebote richten sich an alle Kinder in der Flüchtlingsunterkunft (alle Altersgruppen – in der Regel bis 18 Jahre alt, mit oder ohne Beeinträchtigung etc.). Sie bieten ihnen einen sicheren und geschützten Rückzugsort, in dem sie Stabilität und Halt erfahren, sowie ein anregendes und förderndes Umfeld, in dem sie spielen und lernen können. Kinderfreundliche Orte und Angebote sollen das psychosoziale Wohlbefinden stärken und helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten und die innere Widerstandsfähigkeit zu fördern. Kinderfreundliche Orte werden basierend auf einer partizipativen Bedarfsanalyse entwickelt, die sich an die Unterkunftsleitung und leitende Mitarbeiter_innen der Unterkunft, sowie an die Bewohner_innen (Eltern, Kinder und Jugendliche) richtet. Die Wohngemeinschaft ist auch in die Umsetzung der Angebote eng eingebunden. Angebote sind barrierefrei zugänglich und alters-, kultur- und geschlechtersensibel zu gestalten.

Das Konzept der kinderfreundlichen Orte impliziert eine integrierte Raumplanung und -gestaltung unter Einbeziehung von strukturierten Spiel- und Lernangeboten, Erholung, Bildung und psychosozialer Unterstützung für Kinder. Feste, angemessene Betreuungsschlüssel die sich an dem KiTa Betreuungschlüssel orientieren, und, in Sachen Kindesschutz, psychologische Ersthilfe, Kindesentwicklung und Sozialpädagogik qualifiziertes Personal (einschließlich Ehrenamtlicher, die zusammen mit Hauptamtlichen und Eltern Aktivitäten unterstützen ) sind Teil des Schutzes, der im Rahmen der kinderfreundlichen Orte gewährleistet wird.

Es sollte innerhalb der Einrichtung mindestens eine_n Hauptverantwortliche_n für die kinderfreundlichen Orte geben. Unter anderem betreut diese_r Mitarbeiter_in andere hauptamtliche Mitarbeiter_innen, sowie die in dem Bereich tätigen Eltern und ehrenamtlich Tätigen. Diese Person sorgt außerdem für die Gewinnung und Instandhaltung der Einrichtung und Materialien. Um sicherzustellen, dass die kinderfreundlichen Räume und Angebote wie geplant und bedarfsgerecht umgesetzt werden und zur Reduzierung von Risiken beitragen, müssen im Rahmen dieser regelmässig der Umsetzungsprozess und schutzrelevante Daten erfasst werden. Hierzu zählen beispielsweise Daten zur Registrierung, Anwesenheit, durchgeführte Aktivitäten, Beschwerden und Vorfälle, Verweisungen und Entwicklung der Kinder. Diese Daten müssen in das Qualitätssicherungs- und Monitoringsystem der Einrichtung eingespielt, ausgewertet und in regelmässigen Treffen (zum Beispiel Dienstbesprechungen, Mitarbeiter_innenbesprechungen, Supervisionssitzungen, Treffen von Beteiligungsstrukturen) diskutiert und konkrete Handlungsbedarfe abgeleitet werden.

Kinderfreundliche Orte ersetzen nicht die Regelangebote für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern bieten wichtige Brückenangebote und Übergangslösungen solange Kinder, Jugendliche und ihre Eltern relevante Regelangbote (insbesondere KiTas, Schulen) aufgrund administrativer/rechtlicher Sachverhalte (noch) nicht in Anspruch nehmen können.

Ausrichtung für Kinder

Im Allgemeinen werden Angebote für vier Altersgruppen eingerichtet, und dementsprechend zu unterschiedlichen Nutzungszeiten bereitgestellt: Säuglinge/Kleinkinder, Kinder im Vorschulalter (unter sechs Jahre alt), Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren und Jugendliche (13 bis 18 Jahre). Bei gewissen Aktivitäten kann die Durchmischung der Altersgruppen jedoch dann hilfreich sein, wenn ältere Kinder die Betreuung und Förderung der Jüngeren unterstützen („Buddysystem“). Externe Angebote der Gemeinde, Kommune und Zivilgesellschaft sollten genutzt werden um einrichtungsinterne Angebote zu ergänzen. Sie fördern des Weiteren die Integration in die neue Umgebung und Gesellschaft. Unterkünfte, die aufgrund baulicher Einschränkungen keine Möglichkeit haben, einen kinderfreundlichen Raum einzurichten, müssen Kinder und ihre Eltern in der Inanspruchnahme dieser externen Angebote (auch Spielplätze, mobile Spiel- und Lernmöglichkeiten, Freiluftaktivitäten etc.) unterstützen.

Kinderfreundliche Orte dienen auch zur Erstidentifikation von besonders schutzbedürftigen Kindern und Kindern mit besonderen Bedürfnissen, durch die Früherkennung von Verdachtssymptomen - geistige, emotionale oder körperliche Charakteristiken und Verhaltensweisen, die beispielsweise auf ein Traumata, eine Krankheit oder eine Behinderung hinweisen. Diese müssen dann an die dafür zuständigen, spezialisierten Akteure weiterverwiesen werden.


Ausrichtung für Eltern

Kinderfreundliche Orte bieten eine wichtige Einstiegsmöglichkeit zur Zusammenarbeit mit Eltern, zum Informationsaustausch und zur Integrationsförderung. Zum einen soll die aktive Teilnahme der Eltern an kinderfreundlichen Orten die Bindung zwischen Eltern und Kind stärken, und Eltern in Ihrer Elternrolle befähigen, zum anderen, soll die Betreuung der Kinder Eltern unterstützen und entlasten. Elternberatung muss im Rahmen von kinderfreundlichen Angeboten den positiven, gewaltfreien Umgang mit ihren Kindern fördern. Des Weiteren sollten Elterngruppen und Elterntreffen zur Sensibilisierung, zum Informationsaustausch und zur Aufklärung genutzt werden: zur Aufklärung Ihre Rechte und die Rechte Ihrer Kinder, um interne und externe Angebote vorzustellen, Leistungen und Regelstrukturen bekanntzumachen, und um über wichtige Ämter und Behörden, unterstützenden Institutionen und Organisationen zu informieren. (Interne) Hürden, die Eltern davon abhalten können Regelangebote für Ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, köönen dadurch abgebaut werden. Die Zusammenarbeit mit Eltern soll außerdem die Stärkung des Selbstbewusstseins fördern und psychosoziale Unterstützung bieten, die sich wiederum positiv auf das Kindeswohl auswirkt.