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Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ legt Mindeststandards in aktualisierter Auflage vor

Nach einem umfassenden Konsultationsprozess mit Vertreter:innen aus der Praxis, von Landesministerien und zuständigen Behörden sowie der Zivilgesellschaft erscheinen die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen“ am heutigen Tag in vierter Auflage.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) haben vor mittlerweile fünf Jahren die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ ins Leben gerufen. Das erklärte Ziel: bundesweit sollten einheitliche Mindeststandards für Unterkünfte für geflüchtete Menschen etabliert werden.

Noch im selben Jahr wurden unter Federführung von UNICEF und dem BMFSFJ mit einem breiten Netzwerk von Partner:innen – wie dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Frauenhauskoordinierung e. V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V., der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. sowie Save the Children Deutschland e. V., Plan International Deutschland e. V. und den Wohlfahrtsverbänden AWO Bundesverband e. V., Der Paritätische Gesamtverband e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. und Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband e. V. – erstmal Mindeststandards erarbeitet und veröffentlicht.

Um Entwicklungen aus der Praxis sowie Änderungen in den Rahmenbedingungen der Unterbringung von geflüchteten Menschen Rechnung zu tragen, haben sich die Partner:innenorganisationen mit der ersten Auflage im Juli 2016 darauf verständigt, die Mindeststandards als fortzuschreibendes Dokument in einem regelmäßigen Turnus zu überarbeiten. Die zweite Auflage folgte im Jahr 2017, die dritte im Jahr 2018. Die Mindeststandards wurden schrittweise und unter Einbeziehung einschlägiger fachlicher Expertise um Annexe ergänzt, die die Umsetzung der Mindeststandards mit besonderem Blick auf LSBTI*-Geflüchtete, auf geflüchtete Menschen mit Behinderung sowie mit Traumafolgestörungen thematisieren.

Heute veröffentlichen UNICEF und das BMFSFJ im Namen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ die nunmehr vierte, aktualisierte Auflage der Mindeststandards (Stand April 2021). In einem mehrstufigen Konsultationsprozess haben sich Vertreter:innen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator:innen und -multiplikator:innen in den Aktualisierungsprozess eingebracht. Als gemeinsame Publikation der Bundesinitiative wurde die vierte Auflage der Mindeststandards im Zusammenwirken aller Partner:innenorganisationen der Bundesinitiative erarbeitet und konsentiert:

  • AWO Bundesverband e. V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF)
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK)
  • Der Paritätische Gesamtverband e. V.
  • Deutscher Caritasverband e. V.
  • Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V.
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband e. V.
  • Frauenhauskoordinierung e. V.
  • Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD)
  • Plan International Deutschland e. V.
  • Save the Children Deutschland e. V.
  • Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)
  • Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ verstehen sich als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Sie können auch als Orientierung für die (Weiter-)Entwicklung von länderspezifischen oder kommunalen Schutzkonzepten dienen. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften sichergestellt werden kann. Für die Umsetzung der Mindeststandards haben UNICEF, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) sowie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) themenspezifische Begleitpublikationen veröffentlicht. Einzelne Aspekte der Mindeststandards werden im Rahmen der Bundesinitiative in Modellprojekten, Veranstaltungen und Publikationen aufgegriffen, vertieft und erprobt.

 

Zu den Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen (April 2021)

 


 

Weitere Meldungen zur Veröffentlichung der vierten Auflage der Mindeststandards

 

Interview von UNICEF mit Ulrike Ottl, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG)

 

Hintergrundmeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

 

"Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erfüllt längst noch nicht überall die Mindeststandards" (Caritas)

 

"Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20.06. wurden heute die erneuerten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht." (KOK)

 

"Nachhaltiger Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünfte" (DFK)

 

"Überarbeitete Version der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht." (AWO)

 

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