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LSVD veröffentlicht Praxisleitfaden zum Schutz queerer Geflüchteter vor Gewalt in Unterkünften

Mit der Publikation "LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete" legt der LSVD einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Annex 1 der "Mindeststandards" vor.

Zum Anlass des Netzwerktreffens der „Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ am 27. November 2020 veröffentlichte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) den neuen „Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete“. Queere Geflüchtete werden in den Unterkünften besonders häufig Opfer von Gewalt, weswegen sie bei der Unterbringung zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen zählen. Der neue Leitfaden richtet sich somit vor allem an Mitarbeitende in den Unterkünften der Länder und Kommunen. Kurz und bündig stellt er dar, wie die Vorgaben zum Schutz LSBTI*-Geflüchteter der „Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ in der Praxis umgesetzt werden können.

Bereits seit 2017 schult der LSVD im Rahmen des bundesweiten Projektes „Queer Refugees Deutschland“ Unterkunftsmitarbeitende zum Umgang mit queeren Geflüchteten. Häufig stellen diese Fragen wie: Was bedeutet LSBTI*? Welche Begriffe können wir benutzen, welche besser nicht? Welche Materialien gibt es, mit denen wir Sichtbarkeit für das Thema in der Unterbringung und in der Beratung schaffen können? Was können wir darüber hinaus tun, damit sich queere Geflüchtete überhaupt trauen, sich mit ihren Problemen an uns zu wenden? Und an wen können wir Mitarbeiter*innen uns wenden, wenn in der Unterkunft LSBTI*-feindliche Gewalt vorfällt? Die Autorin Alva Träbert, die seit 2016 für die LSBTI*-Fachberatungsstelle Rosa Strippe in Bochum Geflüchtete berät und Unterkünfte schult, gibt im neuen Leitfaden Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen. Praktische Checklisten und neunsprachige Formulierungsvorschläge für Hausordnungen, Leitbilder, Aushänge sowie Gruppen- und Beratungsgespräche machen einen unmittelbaren Transfer in den Arbeitsalltag möglich.

Gefördert wurde die Erstellung des Leitfadens vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften.

 

  • Den Leitfaden sowie zahlreiche weitere Materialien können Sie kostenfrei bestellen, indem Sie eine kurze E-Mail an das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ senden:
    queer-refugees@lsvd.de

 

Mit dieser Publikation liegt der nunmehr dritte Praxisleitfaden zur praktischen Umsetzung der "Mindeststandards" vor. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat mit der Publikation "Traumasensibler und empowender Umgang mit Geflüchteten" (2017) einen Praxisleitfaden zu Annex 3 veröffentlicht. Anregungen zur Umsetzung des Mindeststandards 4 (Prävention und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen/Risikomanagement) wurden von UNICEF im Jahr 2019 veröffentlicht.

Zu den Begleitpublikationen der "Mindeststandards"

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