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RKI veröffentlicht Empfehlungen für Flüchtlingsunterkünfte

Am 08.07.2020 hat das Robert Koch Institut Empfehlungen zur Prävention und zum Management von COVID-19 Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften veröffentlicht.

Das Übertragungsrisiko virusbedingter Erkrankungen der Atemwege ist in Aufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünften (GU) besonders hoch, da hier viele Menschen auf engem Raum zusammen leben und Wohn-, Küchen-, Ess- und Sanitärräume gemeinsam nutzen. Grundsätzlich gelten für schutzsuchende Menschen die allgemeinen Standards für die Prävention und das Ausbruchsmanagement des Robert Koch-Instituts. Zudem müssen die rechtlichen Kontaktbeschränkungen, die als Maßnahmen gegen eine Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Deutschland gelten, für Menschen in AE und GU umsetzbar sein. Die Menschen brauchen Zugang zu Informationen über COVID-19 sowie zu aktuellen Empfehlungen. Hohe Priorität hat während der Pandemie vor dem Hintergrund des hohen Ausbruchpotentials die frühzeitige Identifikation und Information aller Risikopersonen und deren separate Unterbringung, in der die medizinische Versorgung sichergestellt ist.

Diese Empfehlungen richten sich auf Grundlage der jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorschriften an die Gesundheitsämter. Die Belange der Gesundheits- und Innenressorts des Bundes und der Länder haben Berücksichtigung gefunden. Die asylrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Asylbewerberleistungsgesetz, bleiben unberührt.

 

Hinweis: Die Ausführungen sind ein Auszug aus den Empfehlungen des RKI. Die vollständigen Empehlungen finden Sie auf der Webseite des RKI.

 

RKI Webseite: "Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)"

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