Newsletter #4 (06 | 2021)


Editorial

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg:innen,
liebe Leser:innen,

 

seit über einem Jahr hängt die Corona-Pandemie wie ein Damokles-Schwert über den Errungenschaften, die im Zusammenhang mit Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen in den letzten Jahren erreicht worden sind. Wieder mussten Behörden den Fokus darauf richten, Kapazitäten aufzubauen, um die Regelungen des Infektionsschutzes in den Unterkünften umsetzen zu können, wieder mussten zivilgesellschaftliche Akteur:innen Informationen und neue Angebote entwickelt, um geflüchtete Menschen auch unter Pandemie Bedingungen unterstützen zu können.

Geflüchtete Menschen mussten in vielerlei Hinsicht massive Einschränkungen hinnehmen, sei es bei der Wahrnehmung von Integrationsangeboten, beim Zugang zu Behörden und Beratungsstellen oder bei der grundsätzlichen Bewegungsfreiheit im Fall von Kollektivquarantänen. Diese Erfahrungen verunsicherten geflüchtete Menschen und werden unweigerlich Spuren hinterlassen (siehe Interviewreihe „Gefährdetes Leben. Alltag und Protest in Flüchtlingsunterkünften während der Corona-Pandemie“; siehe Monitor-Bericht „Eingesperrt und ausgeliefert: Corona in Flüchtlingsunterkünften“; siehe Vorstellung des Grundrechte-Reports – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland).

Das Licht am Ende des Tunnels ist greifbar nah. Bundesweit sinkt die 7-Tage-Inzidenz kontinuierlich und hat erstmals seit langer Zeit einen Wert von unter 25 erreicht (siehe RKI: COVID-19-Dashboard). Gleichzeitig geht es in großen Schritten mit den Impfungen voran. Gut 20 Prozent der Gesamtbevölkerung sind mittlerweile vollständig geimpft, 45 Prozent haben mindestens eine Impfdosis erhalten (siehe Impfdashboard des Bundesministeriums für Gesundheit).

Die Bewältigung der Corona-Pandemie im Kontext der Unterbringung von geflüchteten Menschen wird jedoch weiterhin eine große Herausforderung bleiben. Zwar sind geflüchtete Menschen, die in Unterkünften leben, nach dem Infektionsschutzgesetz und der Coronavirus-Impfverordnung in die Priorisierungsgruppe 2 – Hohe Priorität – eingestuft worden, allerdings liegt die Impfbereitschaft in Unterkünften für geflüchtete Menschen nach einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Landesministerien zwischen 33 und 60 Prozent, während sie in der Gesamtbevölkerung bei etwa 73 Prozent liegt. ProAsyl sieht einen Grund für die niedrige Impfbereitschaft darin, dass geflüchtete Menschen zu wenig über die Corona-Impfung informiert würden (siehe Meldungen des epd vom 29. Mai 2021 „Corona: Geringe Impfbereitschaft in Flüchtlingsheimen“ und „ProAsyl: geflüchtete zu wenig über Corona-Impfungen informiert“).

Die Corona-Pandemie zeigt aber auch Schwachstellen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen auf wie beispielsweise gemeinschaftlich genutzte Sanitär- und Küchenbereiche oder die Belegung von Zimmern mit mehreren Personen, die nicht in einem Familienverbund leben. Als Lehre aus der Corona-Pandemie hat daher beispielsweise die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam mit großer Mehrheit die „Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge“ beschlossen (siehe Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2020). Stattdessen sollen geflüchtete Menschen künftig in Wohnungen oder wohnungsähnlichen Gemeinschaftsunterkünften, in denen also Bäder und Küchen nicht mit haushaltsfremden Personen geteilt werden müssen, untergebracht werden. Aufgrund dieser Beschlusslage wurde unter Federführung des Fachbereichs Wohnen, Arbeit und Integration ein Maßnahmen- und Zeitplan erarbeitet, dessen Umsetzung bereits in Gang gekommen ist (siehe Sitzung des Hauptausschusses vom 26.08.2020 und Sitzung des Hauptausschusses vom 10.02.2021).

Ein Beschluss, der in dieselbe Richtung weist und sich hierbei ebenfalls auf die Erfahrungen in Unterkünften für geflüchtete Menschen während der Corona-Pandemie bezieht, wurde am 04. Februar 2021 im Stadtrat der Stadt Köln gefasst (siehe Antrag AN/0248/2021 sowie Niederschrift der Stadtratssitzung am 04.02.2021, S. 28f., beides verfügbar unter Ratsinformation der Stadt Köln).

Diese Beispiele zeigen, dass im Zuge der Corona-Pandemie Lösungen gerade auch zum Wohl der Bewohner:innen gefunden werden können. Für wirksame Veränderungen ist und bleibt das Zusammenwirken aller Akteur:innen – der Zivilgesellschaft, der zuständigen Behörden, der Praktiker:innen in der Sozialen Arbeit und der geflüchteten Menschen – von herausragender Bedeutung.

 

In dieser Ausgabe des Newsletters der Bundesinitiative haben wir Ihnen viele interessante Beiträge zu einem breiten Spektrum an Themen zusammengestellt. Sie finden unter anderem

  • mehrsprachige Informationen und Materialien zur Corona-Pandemie, insbesondere auch zum Thema Impfung,
  • Interviews mit Vertreter:innen von Mitgliedsorganisationen der Bundesinitiative zum Thema geflüchtete junge Männer sowie Identifizierung von besonderen Schutzbedarfen,
  • Veranstaltungshinweise unter anderem zu Online-Seminaren aus dem Projekt DeBUG,
  • Infos zur Roadbox „Flucht und Behinderung“ von Handicap International.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann leiten Sie diese Ausgabe des Newsletters gerne in Ihren Netzwerken weiter! Wollen Sie den Newsletter der Bundesinitiative künftig erhalten? Dann nutzen Sie das Anmeldeformular! Haben Sie Anregungen oder Kritik? Wir freuen uns über Ihr Feedback per E-Mail oder Kontaktformular!

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und freuen uns schon sehr auf den nächsten Fachaustausch in Präsenz – stay tuned!

 

Ihre

Servicestelle Gewaltschutz
Stiftung SPI, Alexanderstr. 1, 10178 Berlin
servicestelle@gewaltschutz-gu.de
030 390 634 760


Beiträge

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Für Kurzentschlossene: Fachpolitische Online-Tagung am 09.06.21 von 10:00 – 16:00 Uhr

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Empowerment | Menschenhandel | Kindeswohlgefährdung

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Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Einladung zum zweiten Fachtag am 14.09.21 von 9:00 - 16:00 Uhr in Dresden


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„Kinder schützen – Strukturen stärken!“ Kinderschutzstandards in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Praxismaterialien nach Abschluss des Projektes jetzt online verfügbar.

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Evaluation der AnkER-Einrichtungen und der funktionsgleichen Einrichtungen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht einen Evaluationsbericht im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

2020 / Behinderungen / Sonstige Publikation
Leitfaden (passage gGmbH, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V., 2. Aufl., 2020)

Zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht


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