Schutz von Frauen und Mädchen


Die Erfahrungen und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise wahrzunehmen, um ihnen in einer Flüchtlingsunterkunft ein schützendes und förderndes Umfeld zu bieten und sie langfristig bei der Integration sowie dem Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung zu unterstützen. Denn viele geflüchtete Frauen und Mädchen sind vor, während und/oder nach der Flucht von Gewalt betroffen, besonders von geschlechtsspezifischer Gewalt und damit von „Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“ , wie etwa sexualisierte Gewalt und Menschenhandel.

Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Zu Artikel 59 Absatz 2 und Absatz 3 der Istanbul-Konvention hat Deutschland einen Nichtanwendungsvorbehalt eingelegt.


Hilfe- und Unterstützungssystem in Deutschland

In Deutschland besteht ein ausdifferenziertes Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen, das auch geflüchteten Frauen und Mädchen offensteht. Hierzu gehören mehr als 360 Frauenhäuser und mehr als 40 Schutzwohnungen mit rund 6400 Plätzen, die jährlich etwa 13.000 bis 18.000 Frauen mit ihren Kindern – und damit bis zu 38.000 Personen – Schutz und Beratung bieten. Mit dem Frauenhaus s.h.e. in Leipzig wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Frauenhaus speziell für die Bedarfe geflüchteter Frauen eingerichtet.

Hinzu kommen bundesweit mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt betroffene Frauen qualifiziert beraten und unterstützen.

Auch Schwangerschaftsberatungsstellen sind gefordert, (vor allem bereits schwangeren) geflohenen Frauen schnelle und praktische Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Schwangerschafts(konflikt)beratung anzubieten. Geflohene Frauen befinden sich in einer Ausnahmesituation, die durch eine Schwangerschaft noch verstärkt wird. Vor allem die oft traumatischen Erfahrungen, aber auch die Sprachbarrieren und unterschiedlichen kulturellen Hintergründe, stellen hohe Ansprüche an die psychosoziale Beratung.


Weiterführende Informationen und Materialien

FAQ zum Thema Gewaltschutz und Flucht (bff, Frauenhauskoordinierung e. V.)

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) und Frauenhauskoordinierung e. V. haben ein umfangreiches FAQ an der Schnittstelle von Gewaltschutz und Flucht verfasst. Thematisiert werden insbesondere rechtliche Fragen. Das FAQ liegt auch in leichter Sprache und englischsprachig vor und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die dritte Auflage ist im Jahr 2020 erschienen.

F.A.Q. - Gewaltschutz und Flucht (3. Aufl., 2020)

Webseite der bff: FAQ Gewaltschutz und Flucht (Stand 2020)

Webseite der Frauenhauskoordinierung e. V.: FAQ Gewaltschutz und Flucht (Stand 2020)

 


 
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" - 08000 116 016

Neben umfangreichen Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen, finden sich Materialien - wie Flyer und Poster - des Hilfetelefons, die kostenlos bestellt werden können.

Webseite des Hilfetelefons: Übersicht der Materialien

 

 
Modellprojekt "Gewaltschutz für Frauen und Beschwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtete" (Frauenhauskoordinierung e. V., 2016-2019)

In dem durch die Deutsche Fernsehlotterie geförderten Projekt entwickelte Frauenhauskoordinierung Empfehlungen zum Beschwerdemanagement in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Beschwerdesysteme sollen geflüchteten Menschen die Möglichkeit eröffnen, Bedürfnisse und Kritik zu äußern, und stärken so die Grundrechte der Bewohner_innen. Ziel ist es, solche Systeme als Teil des Gewaltschutzkonzepts auch strukturell zu verankern. Das trägt dazu bei, dass die Standards in den Unterkünften steigen und der Gewaltschutz verbessert wird.

An vier Standorten im Bundesgebiet haben Mitarbeiter_innen vor Ort Beschwerdesysteme entwickelt und gemeinsam mit den Bewohner_innen umgesetzt. Auf Basis dieser Erfahrungen wurde die Handreichung „Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften. Empfehlungen und Material zur Umsetzung“ mit zahlreichen Arbeitsmaterialien für die Praxis erstellt. Diese steht kostenfrei zum Download zur Verfügung.

Projektwebseite: "Gewaltschutz für Frauen und Beschwerdemanagement in Unterkünften für Geflüchtete" (Frauenhauskoordinierung e. V.)

Handreichung: Beschwerdeverfahren für geflüchtete Menschen in Unterkünften. Empfehlungen und Material zur Umsetzung

 

 
Modellprojekt "Schwangerschaft und Flucht" (donum vitae e. V., 2016 - 2019)

Mit dem Modellprojekt "Schwangerschaft und Flucht" hat das BMFSFJ von Juni 2016 bis Februar 2019 ein Projekt gefördert, das direkt an schwangere, geflüchtete Frauen gerichtet war. Durch das Modell der aufsuchenden Beratung wurde den Frauen ein niedrigschwelliger Zugang zum deutschen Frauenunterstützungssystem ermöglicht. Projektträger war der Bundesverband donum vitae e. V. Im Rahmen des Projektes wurden Arbeitshilfen zum Thema Schwangerschaft in 10 häufige Herkunftssprachen von geflüchteten Menschen erstellt, die nach wie vor verfügbar sind.

Mehrsprachige Arbeitshilfe zum Thema Schwangerschaft ("Schwangerschaft und Flucht", donum vitae e. V.)

 


 
Modellprojekt "HeLB - Helfen.Lotsen.Beraten" (donum vitae e. V., seit 2019)

Seit April 2019 fördert das BMFSFJ das Folgeprojekt "HeLB - Helfen.Lotsen.Beraten" des Bundesverbands donum vitae e. V. Ziel des Projektes ist es, durch aufsuchende, mobile und digitale Angebote den aus unterschiedlichen Gründen schwer erreichbaren Frauen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Schwangerschaftsberatung zu bieten. An bundesweit angesiedelten Pilotstandorten erproben und vertiefen die Berater*innen multiple Zugänge zu schwer erreichbaren Zielgruppen. Die Berater*innen nutzen Ergebnisse der Vorgängerprojekte, u. a. bestehende Netzwerke und Kooperationen, z. B. mit Sexualpädagog*innen, Hebammen und Gynäkolog*innen, aber auch den Dolmetsch-Pool, der im Modellprojekt „Schwangerschaft und Flucht“ entstanden ist.

Projektwebseite mit Übersicht der Pilotstandorte: "HeLB - Helfen.Lotsen.Beraten" (donum vitae e. V.)

   


 

Modellprojekt "Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen" (Pro Familia e. V., 2016 - 2019)

Gemeinsam mit dem Bundesverband Pro Familia e. V. führte das BMFSFJ das Modellprojekt „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“ durch. Das Projekt diente der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrant*innenorganisationen. Ein Ergebnis des Modellprojektes ist eine umfangreiche Datenbank mit über 1000 Einträgen zur Vernetzung von Expert*innen, zur Suche nach Angeboten und Materialien im Themenfeld Schangerschaft und Flucht. Des Weiteren wurde eine mehrsprachige Checkliste für schwangere geflüchtete Frauen veröffentlicht.

Projektwebseite mt Datenbank: "Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen" (Pro Familia e. V.)

Checkliste für schwangere Migrantinnen für die Zeit vor, während und nach der Geburt (Deutsch - Englisch)

Checkliste für schwangere Migrantinnen für die Zeit vor, während und nach der Geburt (Deutsch - Tigrinya)

Checkliste für schwangere Migrantinnen für die Zeit vor, während und nach der Geburt (Deutsch - Arabisch)

 


 

Die vertrauliche Geburt: Materialien des BMFSFJ

Das BMFSFJ stellt zielgruppenspezifische und praxisorientierte Informationsmaterialien zum Thema „vertrauliche Geburt“ zur Verfügung, die sich sowohl an Schwangere als auch an wichtige Multiplikator*innen richten.

Webseite des BMFSFJ: umfangreiches Informationsangebot zur vertraulichen Geburt

 


 

Publikationen zum Thema

Publikationen zum Thema Frauen und Flucht finden sich im Folgenden.

Zu den Publikationen


Hinweis: Die Inhalte wurden mit freundlicher Unterstützung der Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) erstellt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

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