Mindeststandards


2021 / Mindeststandards
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften (BMFSFJ, UNICEF u. a., 4. Aufl., 2021)

Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten.

2021 / Mindeststandards
Minimum Standards for the Protection of Refugees and Migrants in Refugee Accommodation Centres (BMFSFJ, UNICEF u. a., 2021)

Leitlinien zur Entwicklung und Umsetzung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten. Englischsprachige Fassung.


Die Partner:innenorganisationen in der Bundesinitiative haben im Jahr 2016 erstmals bundesweit einheitliche "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" entwickelt. Um Entwicklungen aus der Praxis sowie Änderungen in den Rahmenbedingungen der Unterbringung von geflüchteten Menschen Rechnung zu tragen, haben sich die Partner:innenorganisationen mit der ersten Auflage im Juli 2016 darauf verständigt, die Mindeststandards als fortzuschreibendes Dokument in einem regelmäßigen Turnus zu überarbeiten. Die zweite Auflage folgte im Jahr 2017, die dritte im Jahr 2018. Die Mindeststandards wurden schrittweise und unter Einbeziehung einschlägiger fachlicher Expertise um Annexe ergänzt, die die Umsetzung der Mindeststandards mit besonderem Blick auf LSBTI*-Geflüchtete, auf geflüchtete Menschen mit Behinderung sowie mit Traumafolgestörungen thematisieren. Nunmehr liegen die Mindeststandards in einer vierten, aktualisierten Auflage vor (Stand April 2021).

In einem mehrstufigen Konsultationsprozess haben sich Vertreter:innen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator:innen und -multiplikator:innen in den Aktualisierungsprozess eingebracht. Als gemeinsame Publikation der Bundesinitiative wurde die vierte Auflage der Mindeststandards im Zusammenwirken aller Partner:innenorganisationen der Bundesinitiative erarbeitet und konsentiert.

Die Mindeststandards verstehen sich als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten und richten sich sowohl an Personen mit Entscheidungsbefugnis als auch an Sozialarbeitende in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Sie können auch als Orientierung für die (Weiter-)Entwicklung von länderspezifischen oder kommunalen Schutzkonzepten dienen. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften sichergestellt werden kann.

Für die Umsetzung der Mindeststandards haben UNICEF, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) sowie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) themenspezifische Begleitpublikationen veröffentlicht. Einzelne Aspekte der Mindeststandards werden im Rahmen der Bundesinitiative in Modellprojekten, Veranstaltungen und Publikationen aufgegriffen, vertieft und erprobt.


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