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Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Ziele


Es muss alles dafür getan werden, den Menschen in den Unterkünften für geflüchtete Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten, da alle  Menschen Anspruch auf Schutz von Leben, Gesundheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde haben. (BMBFSFJ, UNICEF u. a., 2021, 9.)

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde im Jahr 2016 vom heutigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Akteur:innen ins Leben gerufen. Sie versteht sich als Netzwerk von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Überzeugung eint, dass geflüchtete Menschen in Geflüchtetenunterkünften den Schutz und die Unterstützung erhalten müssen, die sie für ein gutes Ankommen in Deutschland benötigen. Um aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Praxis gerecht zu werden, werden die Ziele und Maßnahmen der Bundesinitiative kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt.

Die Bundesinitiative verfolgt fünf Ziele:

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ setzt sich dafür ein, dass die von ihr erarbeiteten gleichnamigen „Mindeststandards“ auf allen verantwortlichen Ebenen verbindlich verankert und strukturell abgesichert werden. Als integraler Bestandteil des Gewaltschutzes sollten sie in allen Unterkünften für geflüchtete Menschen umgesetzt und regelmäßig überprüft werden – unabhängig vom Unterkunftstyp, dem regionalen Standort oder der Dauer des Bestehens von Unterkünften.

Effektiver Gewaltschutz in Unterkünften gelingt am besten, wenn die wesentlichen Akteur:innen aus Behörden, Zivilgesellschaft und der Praxis auf allen Ebenen zusammenwirken und ihre unterschiedlichen fachlichen Perspektiven in einen regelmäßigen und nachhaltigen Austausch bringen. Das gilt sowohl für den sozialen Nahbereich von Unterkünften als auch für den interkommunalen und den länderübergreifenden Austausch. Daher verfolgt die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ das Ziel, den fachlichen Austausch, die Vernetzung und die Kooperation zum Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen bundesweit zu befördern.

Eine professionelle Umsetzung der Mindeststandards braucht fachliches Wissen, das Handlungsorientierung bietet. Deshalb verfolgt die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ das Ziel, fortlaufend fachliche Expertise zur praktischen Umsetzung der „Mindeststandards“ zu bündeln und zugänglich zu machen. Für die wirkungsvolle Umsetzung des Gewaltschutzes ist ein sensibilisiertes und kompetentes Handeln der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Unterbringung sowie eine strukturierte Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team erforderlich. Die Bundesinitiative setzt sich daher für die Information und Sensibilisierung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hinblick auf die Umsetzung des Gewaltschutzes sowie die Bedarfe und Rechte von besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen ein.

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ setzt sich dafür ein, die Datenlage zur Umsetzung des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu verbessern und auszubauen. Ziel ist es, Grundlagen für eine strukturierte Umsetzung des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu schaffen. Denn diese braucht eine verlässliche Datenbasis, die aufzeigt, wie Schutzmaßnahmen wirken und verbessert werden können. Die Bundesinitiative legt dabei einen Fokus auf besonders schutzbedürftige Personen.

Die Bundesinitiative nutzt ihre Expertise und Netzwerke, um die Partizipation von geflüchteten Menschen und insbesondere vulnerablen Personengruppen in Unterkünften für geflüchtete Menschen vor Ort und im Sozialraum zu stärken. Die aktive Teilhabe und Selbstwirksamkeitserfahrungen von geflüchteten Menschen sollen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen bestärkt und befördert werden.

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