Toolbox Schutzkonzepte


Zur Entwicklung und Umsetzung von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten

Die von UNICEF zusammengestellten Instrumente, Leitfäden und Vorlagen in der Toolbox unterstützen Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, aber auch die Unterkunftsleitungen und andere Professionelle in Flüchtlingsunterkünften bei der Entwicklung und Umsetzung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten auf Grundlage der Mindeststandards. Hierfür sind die Materialien anhand eines schematischen Erarbeitungsprozesses chronologisch angeordnet.

Beschreibung der Aufgaben von Gewaltschutzkoordinator*innen.

Aufgabenbeschreibung Gewaltschutzkoordinierung


1. Partizipative Risikoanalyse

Ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten ist die partizipative Risikoanalyse, die verdeutlicht, in welchen Bereichen die Einrichtung bereits gut aufgestellt ist und in welchen Bereichen Lücken und Handlungsbedarfe bestehen.

Wichtig in diesem Prozess ist die möglichst breite Beteiligung aller Personengruppen und Arbeitsbereiche - wie Bewohner*innen allen Alters und aller Geschlechter, Sozialarbeitende, Sicherheitsbedienstete, Hauswirtschaft, Leitungspersonen, Fachkräfte des medizinischen Dienstes, Ehrenamtliche, Vertreter*innen von externen Kooperationspartnern, Betreiber- und Trägervertreter*innen, Behördenvertreter*innen.

Einführung

Kompakte Einführung in die Durchführung einer partizipativen Risikoanalyse: was ist zu beachten ist, wie wird die Risikoanalyse strukturiert und dokumentiert, wie soll mit den Ergebnisse umgegangen werden?

Risikoanalyse - eine Orientierung (UNICEF, 5 Seiten)


Analysetool zur Prüfung und Bewertung der Einhaltung von Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen mit konkreten Anregungen für Schritte für Verbesserungen.

Der Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder. Mindeststandards für die Unterbringung von geflüchteten Kindern (Save the Children, 2020)

Exkurs: Datenerhebung mit Kindern (DIMR)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) erläutert in diesem Dokument grundsätzliche Aspekte, die bei der Beteiligung von Kindern in der Planung von Maßnahmen sowie der Erhebungen und Evaluierung von Daten aus kinderrechtlicher Perspektive zu berücksichtigen sind. Dabei beziehen sich die Ausführungen insbesondere auf den Kontext der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.

ABC der Kinderrechte #6 - E wie Erhebungen mit Kindern (DIMR, 8 Seiten)

Instrumente: Fokusgruppen, direkte Beobachtung, Interviews

Praxisanleitung zur Vorbereitung und Führung einer Fokusgruppendiskussion mit der spezifischen Ausrichtung auf Risiken für Kinder.

Leitfaden zur Diskussionsführung einer Fokusgruppe (Save the Children, 5 Seiten)


Vorlage zur Dokumentation der Fokusgruppendiskussion zur Kinderschutz Risikoanalyse nach dem Leitfaden.

Datenerhebungsformular Fokusgruppendiskussion (Save the Children, 10 Seiten)


Was ist zu tun, wenn im Zuge der Erhebung mit Kindern eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird?

Leitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Rahmen der Analyse (Save the Children, 3 Seiten)


2. Partizipative Bestandsaufnahme zu kinderfreundlichen Orten und Angeboten

Ein großer Anteil an geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften sind Kinder und Jugendliche. Daher sind kinderfreundliche Orte und Angebote (Child Friendly Spaces, CFS) ein wesentlicher Bestandteil der Mindeststandards. Auch wenn kinderfreundliche Orte und Angebote Regelangebote nicht ersetzen, ermöglichen sie Kindern und Jugendlichen mit strukturierten Lern- und Spielangeboten etwas Normalität zurückzuerlangen. Außerdem können in kinderfreundlichen Orten weitere Hilfebedarfe von Kindern und Jugendlichen erkannt und ein Verweis in Hilfesysteme eingeleitet werden.

Die partizipative Bestandsaufnahme hat das Ziel, einen Überblick darüber zu gewinnen, wie die Einrichtung bezüglich kinderfreundlicher Orte und Angebote aufgestellt ist. Wie auch in der Risikoanalyse ist eine Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien wie der Leitungspersonen, Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen unabdingbar, um einen guten Überblick zu gewinnen und zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.

Einführung

Kinderfreundliche Orte und Angebote gehören zum Schutzkonzept für Kinder in Not und Krisensituationen. Sie bieten einen sicheren, geschützten Ort, in dem ein anregendes und förderndes Umfeld geschaffen wird, welches Kinder durch strukturierte Spiel-, Freizeit- und Lernaktivitäten ein gewisses Maß an Normalität und Kontinuität zurückgibt. Ziel ist es Kinder, die Konflikte oder Katastrophen erfahren haben und fliehen mussten zu stabilisieren, ihr psychosoziales Wohlbefinden zu stärken und ihre Resilienz zu fördern. Kinderfreundliche Orte und Angebote werden partizipativ geführt und zur Mobilisierung des Gemeinwesens genutzt, um das Recht der Kinder auf Schutz, auf Spielen und Lernen zu gewährleisten.

Kinderfreundliche Orte und Angebote richten sich an alle Kinder in der Flüchtlingsunterkunft (alle Altersgruppen – in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, mit oder ohne Beeinträchtigung etc.). Sie bieten ihnen einen sicheren und geschützten Rückzugsort, in dem sie Stabilität und Halt erfahren, sowie ein anregendes und förderndes Umfeld, in dem sie spielen und lernen können. Kinderfreundliche Orte und Angebote sollen das psychosoziale Wohlbefinden stärken und helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten und die innere Widerstandsfähigkeit zu fördern. Kinderfreundliche Orte werden basierend auf einer partizipativen Bedarfsanalyse entwickelt, die sich an die Unterkunftsleitung und leitende Mitarbeiter_innen der Unterkunft, sowie an die Bewohner_innen (Eltern, Kinder und Jugendliche) richtet. Die Wohngemeinschaft ist auch in die Umsetzung der Angebote eng eingebunden. Angebote sind barrierefrei zugänglich und alters-, kultur- und geschlechtersensibel zu gestalten.

Das Konzept der kinderfreundlichen Orte impliziert eine integrierte Raumplanung und -gestaltung unter Einbeziehung von strukturierten Spiel- und Lernangeboten, Erholung, Bildung und psychosozialer Unterstützung für Kinder. Feste, angemessene Betreuungsschlüssel, die sich an dem KiTa Betreuungschlüssel orientieren, und, in Sachen Kindesschutz, psychologische Ersthilfe, Kindesentwicklung und Sozialpädagogik qualifiziertes Personal (einschließlich Ehrenamtlicher, die zusammen mit Hauptamtlichen und Eltern Aktivitäten unterstützen) sind Teil des Schutzes, der im Rahmen von kinderfreundlichen Orte gewährleistet wird.

Es sollte innerhalb der Einrichtung mindestens eine_n Hauptverantwortliche_n für die kinderfreundlichen Orte geben. Unter anderem betreut diese_r Mitarbeiter_in andere hauptamtliche Mitarbeiter_innen, sowie die in dem Bereich tätigen Eltern und ehrenamtlich Tätigen. Diese Person sorgt außerdem für die Gewinnung und Instandhaltung der Einrichtung und Materialien. Um sicherzustellen, dass die kinderfreundlichen Räume und Angebote wie geplant und bedarfsgerecht umgesetzt werden und zur Reduzierung von Risiken beitragen, müssen im Rahmen dieser regelmässig der Umsetzungsprozess und schutzrelevante Daten erfasst werden. Hierzu zählen beispielsweise Daten zur Registrierung, Anwesenheit, durchgeführte Aktivitäten, Beschwerden und Vorfälle, Verweisungen und Entwicklung der Kinder. Diese Daten müssen in das Qualitätssicherungs- und Monitoringsystem der Einrichtung eingespielt, ausgewertet und in regelmässigen Treffen (zum Beispiel Dienstbesprechungen, Mitarbeiter_innenbesprechungen, Supervisionssitzungen, Treffen von Beteiligungsstrukturen) diskutiert und konkrete Handlungsbedarfe abgeleitet werden.

Kinderfreundliche Orte ersetzen nicht die Regelangebote für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern bieten wichtige Brückenangebote und Übergangslösungen, solange Kinder, Jugendliche und ihre Eltern relevante Regelangbote (insbesondere KiTas, Schulen) aufgrund administrativer/rechtlicher Sachverhalte (noch) nicht in Anspruch nehmen können.

Im Allgemeinen werden Angebote für vier Altersgruppen eingerichtet, und dementsprechend zu unterschiedlichen Nutzungszeiten bereitgestellt: Säuglinge/Kleinkinder, Kinder im Vorschulalter (unter sechs Jahre alt), Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren und Jugendliche (13 bis 18 Jahre). Bei gewissen Aktivitäten kann die Durchmischung der Altersgruppen jedoch dann hilfreich sein, wenn ältere Kinder die Betreuung und Förderung der Jüngeren unterstützen („Buddysystem“). Externe Angebote der Gemeinde, Kommune und Zivilgesellschaft sollten genutzt werden um einrichtungsinterne Angebote zu ergänzen. Sie fördern des Weiteren die Integration in die neue Umgebung und Gesellschaft. Unterkünfte, die aufgrund baulicher Einschränkungen keine Möglichkeit haben, einen kinderfreundlichen Raum einzurichten, müssen Kinder und ihre Eltern in der Inanspruchnahme dieser externen Angebote (auch Spielplätze, mobile Spiel- und Lernmöglichkeiten, Freiluftaktivitäten etc.) unterstützen.

Kinderfreundliche Orte dienen auch zur Erstidentifikation von besonders schutzbedürftigen Kindern und Kindern mit besonderen Bedürfnissen, durch die Früherkennung von Verdachtssymptomen - geistige, emotionale oder körperliche Charakteristiken und Verhaltensweisen, die beispielsweise auf Traumata, eine Krankheit oder eine Behinderung hinweisen. Diese müssen dann an die dafür zuständigen, spezialisierten Akteure weiterverwiesen werden.

Kinderfreundliche Orte bieten eine wichtige Einstiegsmöglichkeit zur Zusammenarbeit mit Eltern, zum Informationsaustausch und zur Integrationsförderung. Zum einen soll die aktive Teilnahme der Eltern an kinderfreundlichen Orten die Bindung zwischen Eltern und Kind stärken, und Eltern in Ihrer Elternrolle befähigen, zum anderen, soll die Betreuung der Kinder Eltern unterstützen und entlasten. Elternberatung muss im Rahmen von kinderfreundlichen Angeboten den positiven, gewaltfreien Umgang mit ihren Kindern fördern. Des Weiteren sollten Elterngruppen und Elterntreffen zur Sensibilisierung, zum Informationsaustausch und zur Aufklärung genutzt werden: zur Aufklärung Ihre Rechte und die Rechte Ihrer Kinder, um interne und externe Angebote vorzustellen, Leistungen und Regelstrukturen bekanntzumachen, und um über wichtige Ämter und Behörden, unterstützenden Institutionen und Organisationen zu informieren. (Interne) Hürden, die Eltern davon abhalten können Regelangebote für Ihre Kinder in Anspruch zu nehmen, können dadurch abgebaut werden. Die Zusammenarbeit mit Eltern soll außerdem die Stärkung des Selbstbewusstseins fördern und psychosoziale Unterstützung bieten, die sich wiederum positiv auf das Kindeswohl auswirkt.

Grundsätze und Maßnahmen zur Errichtung von kinderfreundlichen Orten und Angeboten.

Zusammenfassung der Leitlinien für kinderfreundliche Orte (UNICEF, 8 Seiten)


Videos zur Illustration von Child Friendly Spaces aus internationalen Kontexten.

CFS Videosammlung (UNICEF, 4 Videos, ca. 10 Minuten, englischsprachig)

Exkurs: Materialien zu kinderfreundlichen Orten und Angeboten

UNICEF hat Materialien zu einzelen Aspekte der kinderfreundlichen Orte und Angebote zusammengestellt. Diese Materialien richten sich an Fachkräfte und Ehrenamtliche und liefern viele Anregungen zur Umsetzung von kinderfreundlichen Orten und Angeboten.

Praxismaterialien zu kinderfreundlichen Orten und Angeboten

Instumente: Interviews, Checkliste für direkte Beobachtung


Frage- und Dokumentationsbogen für die direkte Beobachtung zur Erhebung der Räumlichkeit und der Ausstattung.

Checkliste Räume und Ausstattung (UNICEF, 13 Seiten)


3. Ressourcenanalyse

Ziel der Ressourcenanalyse ist es, einen Überblick der Dienstleistungen, Angebote, Aktivitäten und Akteure in der Kommune, Gemeinde oder Region zu gewinnen, die für die Verbesserung des Schutzes von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften und der Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzeptes relevant sind. Die Ressourcenanalyse umfasst neben der Identifizierung und Analyse, auch die Darstellung und Kommunikation der entsprechenden Ressourcen.

Anschauliche Infografik mit einem Überlick der wichtigsten Bündnispartner für junge Geflüchtete.

Bündnispartner junge Geflüchtete (DKJS, Poster)


Informationen zu Schweige- / Anzeigepflicht und polizeilichen Ansprechpersonen mit weiteren Links.

Checkliste: polizeiliche Ansprechpersonen (DFK, 4 Seiten)

Exkurs: Toolbox Netzwerkarbeit (DKJS)

Im Bundesprogramm Willkommen bei Freunden hat die DKJS eine Toolbox für Netzwerkarbeit in Kommunen entwickelt. Die Toolbox setzt auf Bündelung von kommunalen Ressourcen und Beteiligung vom jungen Geflüchteten und umfasst drei Instrumente -  für die Analyse, den fachlichen Austausch und die Netzwerkarbeit.

Toolbox Netzwerkarbeit (DKJS)


4. Schutzkonzept und Maßnahmenplan

Im Ergebnis führen die partizipative Risikoanalyse sowie die Bestandsaufnahme zu kinderfreundlichen Orten und Angeboten und die Ressourcenanalyse zu einem umfassendem Überblick darüber, wie die Einrichtung bezüglich des Schutzes von geflüchteten Menschen aufgestellt ist. Aus den gewonnen Erkenntnissen lassen sich zielgerichtete Maßnahmen ableiten und priorisieren, die in der Summe in das Schutzkonzept einfließen.

Auch hierbei ist eine möglichst breite Abstimmung der Maßnahmenplanung wichtig, um eine praxiswirksame Umsetzung sicherzustellen. Eine regelmäßige Überprüfung der getroffenen Maßnahmen und des verschriftlichten Konzeptes ist ebenfalls geboten, denn veränderte Gegebenheiten erfordern angepasste Maßnahmen. In diesem Sinne handelt es sich bei dem Schutzkonzept um ein "lebendiges Dokument".

Einführung

Kompakte Handreichung zu Schutzkonzepten mit Anforderungen an die Erarbeitung und Verankerung sowie wesentlichen Bestandteilen.

Schutzkonzept - Eine Orientierung (UNICEF, 3 Seiten)

Exkurs: Bestandteile von institutionellen Schutzkonzepten (UBSKM)

Auf der Webseite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) findet sich eine kurze Einführung in das Thema institutionelle Schutzkonzepte mit einer Übersicht der wesentlichen Bestanteile.

Informationen zu Schutzkonzepten auf der Webseite des UBSKM

Instrumente

Umfassendes Selbstprüfungstool in Form eines Fragebogens zur Umsetzung der Mindeststandards.

Instrument zur Selbstprüfung für Flüchtlingsunterkünfte (UNICEF, 49 Seiten)


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