Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder „unverzüglich“ nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was „unverzüglich“ jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als „unverzüglich“ im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis.
Hinweis: Der Beitrag ist der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR, siehe unten) entnommen.