Lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Personen stehen im Asylverfahren besonderen Herausforderungen gegenüber. Vielen LSBTI*-Geflüchteten, denen in ihren Herkunftsländern tatsächlich Verfolgung droht, gelingt es gar nicht oder nicht hinreichend, im Asylverfahren ihre Asylgründe vorzubringen. Die praktischen und rechtlichen Konsequenzen, die sich aus diesen geschlechtsspezifischen Umständen für die Beratung Geflüchteter im Asylverfahren ergeben, werden im Folgenden näher betrachtet. Zunächst werden LSBTI*-spezifische Verfolgungshintergründe und ihre Relevanz für das Asylverfahren dargestellt. Hierzu wird im Weiteren näher auf staatliche Verfolgung wie auch auf ihre gesellschaftlichen Wirkungen eingegangen. In diesem Zusammenhang wird auch der Umgang mit »unverfolgt ausgereisten Geflüchteten« näher beleuchtet, also mit denjenigen LSBTI*-Personen, die aufgrund ihres in der Regel sehr diskreten Lebens keine konkreten Verfolgungshandlungen erfahren haben. Vor dem Hintergrund der für diese soziale Gruppe vorliegenden Spezifika benötigen LSBTI*-Geflüchtete sehr oft entsprechend der EU-Verfahrensrichtlinie besondere Verfahrensgarantien.
Hinweis: Die Beschreibung ist dem Artikel entnommen. Mehr Informationen zum Asylmagazin stehen auf der Webseite des Informationsverbundes Asyl & Migration zur Verfügung.
Informationsverbund Asyl & Migration: Themenschwerpunkte und Beiträge