Geschlechtsspezifische Verfolgung ist mittlerweile ein anerkannter Fluchtgrund. In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffene Personen häufig nicht hinreichend genug im Asylverfahren erkannt werden bzw. sie Hürden gegenüberstehen, die eine Geltendmachung ihrer Bedürfnisse und Rechte erheblich erschweren. Die Arbeitshilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vermittelt daher rechtliche Informationen und praktische Hinweise für die Beratung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Verfolgung im Rahmen des Asylverfahrens.
Hinweis: Die Beschreibung ist der Webseite des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes entnommen.