Schulungsangebot


Schulung zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ auf Grundlage eines von UNICEF entwickelten Schulungskonzeptes

Im Anschluss an die im gemeinsamen | Bundesprogramm des BMFSFJ und von UNICEF | in den Jahren 2016 - 2018 durchgeführten Schulungen zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ ermöglichten UNICEF und das BMFSFJ die Durchführung von weiteren viertägigen Schulungen im Rahmen der Bundesinitiative in den Jahren 2019 bis 2022. Diese richteten sich primär an Leitungspersonen und andere Schlüsselpersonen von Aufnahmeeinrichtungen eines Bundeslands. Mit der Koordinierung dieser Gewaltschutz-Schulungen wurde die Servicestelle Gewaltschutz betraut. Hierfür kooperierte die Servicestelle Gewaltschutz mit zuständigen Landesministerien und nachgeordneten Behörden. Seither wurden Gewaltschutz-Schulungen in Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt und über 400 Akteur:innen im Unterbrinungskontext geschult. Der Mehrwert der Schulung spiegelt sich im Feedback der Teilnehmer:innen wieder. An der Schulung besonders gut gefallen hat unter anderem...

...die grundsätzliche Möglichkeit sich mit anderen Leitungen auszutauschen und gemeinsam die Herausforderungen zu diskutieren...
 

...der übergreifende Austausch zwischen den unterschiedlichen Professionen und Dienstleistern...
 

... dass neue Ansätze zur Problemlösung gefunden wurden, das Festlegen gemeinsamer Ziele...
 

...die Erarbeitung der weiteren Struktur und einer konkreten Roadmap...


...der Austausch und die Aufbereitung zum Verhaltenskodex, die Arbeit am standortübergreifenden Verhaltenskodex und Beschwerdemanagement...

Primäres Ziel der viertägigen von UNICEF zertifizierten Trainer:innen durchgeführten Gewaltschutz-Schulungen ist es, die unterkunftsspezifische Umsetzung von Schutzkonzepten auf Landesebene in Landesaufnahmeeinrichtungen zu unterstützen. Wesentliche Grundlage der Schulungen sind die Landesschutzkonzepte, die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, das UNICEF Trainingshandbuch sowie die Toolbox zur Entwicklung und Umsetzung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten.

Das Angebot der von UNICEF zertifizierten Trainer:innen durchgeführten Schulungen zur Umsetzung der Mindeststandards besteht auch in den Jahren 2023 und 2024. Die im Zusammenhang mit der Durchführung der Schulung entstehenden Kosten sind von den an der Schulung interessierten Landesbehörden und nachgeordneten Behörden zu tragen. Die Servicestelle Gewaltschutz bietet ihre Unterstützung und Expertise im Planungsverlauf bei der Terminkoordinierung, dem Trainer:innen-Matching und der Auftragsklärung der Schulung sowie bei Bedarf in Vorbereitung des Reflexionstages an.

Bei Interesse kann das Unterstützungsangebot für die Umsetzung der Gewaltschutz-Schulung bei der Servicestelle Gewaltschutz mittels Kontaktaufnahme abgerufen werden.

Ziel

Unterstützung der unterkunftsspezifischen Umsetzung von Schutzkonzepten auf Landesebene in Landesaufnahmeeinrichtungen unter Berücksichtigung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“.


Zielgruppe

Personen mit Entscheidungsbefugnis und weitere Schlüsselpersonen der für den Gewaltschutz relevanten Arbeitsbereiche aller Landesaufnahmeeinrichtungen eines Bundeslandes und den zuständigen Behörden

Weitere an der Schulung Interessierte, wie Regierungspräsidien.

Max. Gruppengröße von 25 bis 30 Personen


Umfang der Schulung

Schulung: in der Regel vier Tage, bspw. vier zusammenhängende oder zwei jeweils zweitägige Schulungsblöcke

Reflexionstag (optional): eintägig, mindestens 4 Wochen nach der Schulung.


Kosten der Schulung

Kostenträger sind die Landesbehörden und nachgeordneten Behörden bzw. weitere an der Schulung Interessierte


Leistungen der Servicestelle Gewaltschutz

Unterstützung bei der Terminkoordinierung, dem Trainer:innen-Matching und der Auftragsklärung der Schulung sowie bei Bedarf in Vorbereitung des Reflexionstages


Kontakt

Servicestelle Gewaltschutz

Tel | 030 390 634 760


Konzeptueller Rahmen der Gewaltschutz-Schulungen

Die Schulungen haben primär zum Ziel, auf Grundlage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen“ die unterkunftsspezifische Umsetzung von Landesschutzkonzepten zu unterstützen. Für die zuständigen Landesbehörden sind die Schulungen eine Möglichkeit, das Landesschutzkonzept vorzustellen oder Schwerpunkte herauszustellen. Sie bieten Gelegenheit, die Umsetzung des Landeschutzkonzeptes zu initiieren bzw. den Stand der Umsetzung unterkunftsübergreifend zu reflektieren, die Wirksamkeit von ergriffenen Maßnahmen zu beleuchten, weitere Bedarfe zu erkennen und einen (gemeinsamen) Maßnahmenplan zu entwickeln.

Im Sinne von Multiplikator:innen Schulungen richten sich die Schulungen primär an Personen mit Entscheidungsbefugnis und weitere Schlüsselpersonen der für den Gewaltschutz relevanten Arbeitsbereiche aller Landesaufnahmeeinrichtungen eines Bundeslandes und den zuständigen Behörden (insbesondere Einrichtungsleitungen, leitende Sozialarbeitende, Beschäftigte im medizinischen Dienst, Sicherheitsmitarbeiter:innen, pädagogische Fachkräfte, Verwaltungsfachkräfte u. a.). Darüber hinaus können sich auch weitere an der Schulung Interessierte, wie bspw. Regierungspräsidien bei der Servicestelle Gewaltschutz bzgl. des Schulungsangebots melden. Die Schulungen sind auf eine Gruppengröße von 25 bis 30 Personen ausgelegt.

Die Schulungen haben in der Regel einen Umfang von vier Tagen. Das können vier zusammenhängende oder zwei jeweils zweitägige Schulungsblöcke sein. Zudem ist optional ein Reflexionstag vorgesehen, der mit zeitlichem Abstand zur Schulung ermöglicht, die Entwicklungen in den Einrichtungen zu reflektieren, die sich aus den Schulungen ergeben haben.

Neben den Landesschutzkonzepten dienen die

  • „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“,

  • das entsprechende Trainingshandbuch von UNICEF und

  • die Tools zur Umsetzung von Schutzkonzepten

als inhaltlich-fachliche Grundlage für die Schulungen. 

Für die Durchführung der Gewaltschutz-Schulungen kommen Trainer:innen zum Einsatz, die aufbauend auf ihre beruflichen Qualifikationen von UNICEF für die Durchführung der Gewaltschutz-Schulungen zertifiziert wurden. Die Schulungen werden im Tandem durchgeführt.


Organisatorischer Rahmen

Kosten der Schulung

Folgende Posten umfassen die Schulung und sind von Interessent:innen zu tragen:

         - Honorarkosten der Trainer:innen,
         - Reise- und Übernachtungskosten der Trainer:innen,
         - Herstellung der Schulungsunterlagen,
         - Ggf. Verbrauchsmaterial (falls nicht vor Ort vorhanden),
         - Kosten für das Catering,
         - Ggf. Miete eines geeigneten ausgestatteten Schulungsraumes (bspw. Beamer, Metaplanwände etc.),
         - Ggf. Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden.

Zeitschiene und Leistungen der Servicestelle Gewaltschutz

Die Servicestelle Gewaltschutz unterstützt Landesministerien und nachgeordneten Behörden sowie weitere Interessent:innen, die an der Durchführung der Gewaltschutz-Schulung zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ interessiert sind. Dabei ist ein zentrales Anliegen, die Schulung in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht möglichst bedarfsgerecht auszugestalten. Demnach erfolgt die Konkretisierung der Ziele und der Agenda in enger Abstimmung mit den Landesministerien bzw. -behörden. Erfahrungsgemäß ist ein Planungsvorlauf von ca. 4 – 5 Monaten erforderlich. Hierbei belaufen sich die Leistungen der Servicestelle Gewaltschutz auf Unterstützung bei

        - der Terminkoordinierung,
        - dem Trainer:innen-Matching,
        - der Koordinierung, Durchführung und Nachbereitung des Auftragsklärungsgesprächs und
        - bei Bedarf der Vorbereitung des Reflexionstages.


Folgendes Vorgehen im Planungsprozess hat sich bewährt:

(Stand: 04.09.2023)

Die Landesbehörde ist für die Vergabe des Auftrags „Durchführung der Schulung zur Umsetzung der Mindeststandards“ zuständig. Die Servicestelle unterstützt die jeweilige Landesbehörde sowohl in diesem Prozess als auch in der Organisation der Schulung.

Die Landesbehörde macht zwei Terminvorschläge zur Durchführung der Schulung, nennt den Schulungsort und formuliert die inhaltlichen Bedarfe. Falls bereits ein Schutzkonzept vorliegt, sendet die Landesbehörde das Konzept und zugehörige Anlagen an die Servicestelle Gewaltschutz.

Die Servicestelle Gewaltschutz unterstützt in Absprache mit der Landesbehörde entlang des Vergabeprozesses, insbesondere bei Formulierungsvorschlägen für Anfragen, Inhalte der Leistungsbeschreibung, möglichen Zuschlagskriterien und Vertragsinhalten.

Dauer: ca. 2 Wochen

Die Landesbehörde vergibt den Auftrag an zwei Trainer:innen. Die Servicestelle Gewaltschutz unterstützt beim Matching mit einem Trainer:innen-Tandem.

Dauer: ca. 4 Wochen

Das Trainer:innen Tandem erstellt einen Programmentwurf unter Berücksichtigung der formulierten Bedarfe.

Dauer: ca. 2 Wochen

Die Servicestelle Gewaltschutz koordiniert ein Vorbereitungsgespräch mit allen Beteiligten per Online Videoschalte. Ziel des Vorgesprächs ist es, das Landesbehörde und Trainer:innen den Programmentwurf durchsprechen, ggf. Änderungen vornehmen sowie organisatorische Fragen klären. Weitere Abstimmungen erfolgen ausschließlich zwischen den Trainer:innen und der Landesbehörde ohne die Servicestelle Gewaltschutz.

Dauer: ca. 3 Wochen

Das Trainer:innen Tandem finalisiert das Schulungsprogramm und senden diesen an die Landebehörde.

Dauer: ca. 2 Wochen

Die Schulung findet statt.

Dauer: ca. 5 Wochen

Die Schulung wird in Absprache der Trainer:innen mit der Landesbehörde nachbereitet.

Dauer: ca 2 Wochen

Die Trainer:innen und die Landesbehörde stimmen den (optionalen) Reflexionstag ab. Bei Unterstützungsbedarf für die Koordinierung eines Vorbereitungsgesprächs per Online Videoschalte kann an die Servicestelle Gewaltschutz herangetreten werden.

Dauer: ca. 1 Woche

Schulungsmaterial


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