Geflüchtete Kinder haben Rechte - auch in Aufnahmeeinrichtungen. terre des hommes und JUMEN, ein Verein zum Schutz der Grundrechte in Deutschland, veröffentlichen ein Rechtsgutachten zum Anspruch auf Entlassung aus einer Erstaufnahmeeinrichtung für Kinder und ihre Familien.
Flüchten Kinder und Jugendliche mit ihren Familien nach Deutschland, ist zu Beginn in der Regel ein bis zu sechsmonatiger Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung vorgesehen. Im Rahmen des Umbaus des deutschen Asyl- und Aufenthaltsrechts in den letzten sechs Jahren wurden die Wohnpflicht in den Aufnahmeeinrichtungen verlängert und die Funktionen der Aufnahme verändert. Die Etablierung sogenannter AnkER- und funktionsgleicher Einrichtungen - AnkER steht für Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen - zeigt eine politisch beabsichtigte Fokussierung auf das Asylverfahren und gegebenenfalls die Rückführung der Geflüchteten.
Das gemeinsame Gutachten von JUMEN und terre des hommes bietet eine Hilfestellung, damit Kinder und ihre Familien ihre Rechte durchsetzen können: Zugang zu Bildung in Kita oder Schule, gesundheitliche Unterstützung, Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da viele dieser bestehenden Rechtsansprüche während des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen nicht wahrgenommen werden, können die Betroffenen ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Das vorliegende Rechtsgutachten liefert dazu grundlegende Informationen und zeigt die Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen auf.
Hinweis: Der Beitrag ist der Webseite von terre des hommes entnommen (siehe unten).