Die Erfahrung zeigt, dass sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Frauen und Kinder, die dem Risiko, Opfer von Menschenrechtsverstößen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.
Die vorliegenden Richtlinien geben praktische Anleitungen für die Erarbeitung von Strategien und die Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und zum Umgang mit dieser Form von Gewalt. Sie enthalten auch Informationen übergrundlegende medizinische, rechtliche, sicherheitsbezogene und men-schenrechtliche Fragen, die für solche Strategien und Maßnahmen von Bedeutung sind.
Die Richtlinien wurden im Einvernehmen mit den für Flüchtlingsschutz zuständigen Partnern von UNHCR erarbeitet: Regierungen, zwischenstaat-lichen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Sie sind für UNHCR-MitarbeiterInnen und Mitglieder von Partnerorganisationenbestimmt, die sich mit Schutz- und Hilfsaktivitäten für Flüchtlinge und Binnenvertriebene befassen. Sie wurden unter Beteiligung von mehr als 60 Partnern in 32 Ländern in aller Welt getestet.
Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Flüchtlinge, RückkehrerInnen und Binnenvertriebene