Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das gleiche Recht auf Beteiligung wie andere junge Menschen in Deutschland auch. Dieses Recht ist unter anderem in der UN-Kinder-rechtskonvention und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankert. Zudem gibt es zahlreiche weitere Anreize zur Partizipation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen: Viele Kommunen erhoffen sich, durch Beteiligung demokratische Kompetenzen zu stärken, Integration und Inklusion zu fördern oder passgenauere Angebote zu planen. Hinter dem Begriff Partizipation verbergen sich ganz unterschiedliche Dimensionen wie zum Beispiel Information, Engagement, Konsultation oder Mitbestimmung. Jede Dimension der Beteiligung hat dabei ihre eigenen Entscheidungsspielräume. Vor der Beteiligung von jungen Geflüchteten steht daher die Frage, in welcher Form ihnen Zugänge zu Teilhabe und Beteiligungsstrukturen ermöglicht werden können und was dabei zu beachten ist.
Das Themendossier "Partizipation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in der Kommune" wurde im Rahmen des vom DKJS gemeinsam mit dem BMFSFJ ins Leben gerufenem Programm „Willkommen bei Freunden“ verfasst.
Weitere Informationen zum 2018 abgeschlossenen Programm "Willkommen bei Freunden" erhalten Sie auf der Webseite der DKJS.
Informationen zum Programm "Willkommen bei Freunden"
Themendossier "Partizipation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in der Kommune"