In den von BMFSFJ, Unicef und anderen 2016 entwickelten und 2017 überarbeiteten, bundeseinheitlichen „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ sind die mit dieser Aufgabe verbundenen Anforderungen im Detail beschrieben. Es gilt, entsprechende Gewaltschutzkonzepte für alle Formen der Unterbringung „bedarfsgerecht“ zu entwickeln und umzusetzen.
Wohnverbünde, in denen geflüchtete Familien, Paare und Einzelpersonen vorübergehend untergebracht sind, weisen gegenüber anderen Unterbringungsformen wie Übergangswohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften spezifische und z.T. deutlich andere Rahmenbedingungen auf.
Das vorliegende Gewaltschutzkonzept im Wohnverbund hat daher zum Ziel, Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei Gewalt vorzugeben, die den gegebenen strukturellen Rahmenbedingungen angemessen sind bzw. diese optimal nutzen. So soll Gewalt wirksam verhindert oder zumindest minimiert werden.
Das Gewaltschutzkonzept in Wohnverbünden ist auf der Projekt-Webseite des abgeschlossenen Projektes „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“ des DBWO verfügbar.
Projekt-Webseite „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg“