Das Gewaltschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2017 entwickelt und 2025 aktualisiert. Das vorliegende Schutzkonzept gibt einen Mindeststandard vor, der in allen Aufnahmeeinrichtungen umzusetzen ist. Darüber hinaus werden als Erweiterung dieses Konzeptes in jeder AfA detaillierte einrichtungsbezogene Umsetzungskonzepte verfasst, in denen zusätzliche einrichtungsspezifische Maßnahmen ausgearbeitet sind.
Hinweis: Die Beschreibung ist dem Schutzkonzept entnommen.
