Menschenhandel in all seinen Ausbeutungsformen verhindern und bekämpfen – dazu verpflichten die Europaratskonvention gegen Menschenhandel und die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. Beide Vereinbarungen stellen die von Menschenhandel Betroffenen in den Mittelpunkt und fordern Achtung, Schutz und Gewährleistung ihrer Menschen rechte ein.
Mit dem ersten periodischen Bericht „Monitor Menschenhandel in Deutschland“ leistet die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Beitrag zur Überprüfung des Umsetzungsstandes beider europäischer Rechtsinstrumente in ausgewählten Bereichen und formuliert daraus resultierende Handlungsbedarfe.
