Betroffene von Menschenhandel zählen zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. Die Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, geeignete Strukturen zu schaffen, um besonders Schutzbedürftige zu identifizieren und ihnen spezifische Unterstützung während des gesamten Asylverfahrens zu gewährleisten.
Ein wesentlicher Schritt, um Betroffene von Menschenhandel im Kontext von Flucht zu erkennen, ist die Sensibilisierung möglichst vieler Akteur*innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Geflüchtete nach ihrer Ankunft in Deutschland unterstützen. Nur so können die Betroffenen geschützt und ihre Rechte durchgesetzt werden.
Diese Handreichung soll einen Beitrag hierzu leisten. Sie informiert über die aktuelle Situation Betroffener von Menschenhandel im Kontext von Flucht in Deutschland und die wesentlichen rechtlichen Hintergründe zu Menschenhandel. Die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel – gerade auch im Asylverfahren – werden klar benannt und die Unterstützungsstruktur in Deutschland dargestellt.
Berater*innen sollen in die Lage versetzt werden, erste Anzeichen von Menschenhandel zu erkennen und die nächste spezialisierte Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zu kennen.
Hinweis: Die Beschreibung ist der Webseite des AWO Bundesverbandes entnommen.
Meldung zur Publikation auf der Webseite des AWO Bundesverbandes