Newsletter #5 (12 | 2021)


2021 / Praxisleitfaden

Leitfaden des BDSW (BDSW, 2021)

zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder -unterkünften für öffentliche Auftraggeber

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) fordert bereits seit 2016, dass die Unternehmensleitung von Sicherheitsdiensten, aber auch der einzelne Mitarbeitende dringend besser geschult und auf ihre jeweiligen anstehenden Aufgaben vorbereitet werden. Auftraggeber sind schon von Gesetzes wegen gehalten, eine angemessene Gewichtung zwischen Preis und Leistung herzustellen. Dies wird laut BDSW in der Praxis jedoch häufig nicht beachtet und nur oder doch zumindest ganz wesentlich nach dem niedrigsten Preis ausgeschrieben (CoESS und UniEurope empfehlen eine Gewichtung von Qualitätsaspekten mit mindestens 60 %). Neben den Zuschlagskriterien spielen natürlich auch die Eignungskriterien eine herausgehobene Rolle. Denn hierüber kann ein Auftraggeber steuern, welche Bieterunternehmen er überhaupt zum Wettbewerb zulässt.

Hilfestellungen zur Angebotsbewertung von Qualität und Preis gemäß der nun geltenden Fassung der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" finden sich in dem „Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ vom Februar 2021.

Hinweis: Die Beschreibung ist der Pressemitteilung der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und BDSW zur Veröffentlichung der vierten Auflage der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften auf der Webseite des BDSW entnommen.

 

Webseite des BDSW: Pressemitteilung des DFK und BDSW

Webseite des DFK: ressemitteilung des DFK und BDSW

Download: Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber (BDSW, 2021)

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