Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg:innen,
liebe Leser:innen,
die Verantwortung gegenüber afghanischen Ortskräften und ihren Familien, die humanitäre Katastrophe in der sogenannten Sicherheitszone an der polnisch-belarussischen Grenze, nicht zuletzt die vierte Welle der Corona-Pandemie – diese Gegebenheiten wirken sich mitunter stark auf die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus.
Bis zum 26. November 2021 sind 7.030 afghanische Ortskräfte mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland eingereist (BT Drs. 20/175, S. 6, Antwort auf die Schriftliche Frage der MdB Gökay Akbulut (Nr. 7) vom 02.12.2021). Einreisen mit Bezug zu Belarus beziffert die Bundespolizei aktuell auf 11.088 Personen (PM der Bundespolizei vom 20.12.2021). Insgesamt zeigt sich, dass die Anzahl der Personen, die einen Asylerstantrag gestellt haben, in diesem Jahr erstmals seit 2016 gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Demnach haben von Januar bis November 132.666 Personen einen Asylerstantrag gestellt. Zum Vergleich, im gesamten Jahr 2020 belief sich diese Zahl auf 102.581 (BAMF, Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2021, S. 5), wobei die Asylantragszahlen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere wegen der Corona-Pandemie rückläufig waren und sich die aktuellen Asylantragszahlen wieder denen vor der Pandemie annähern. Zugleich zeichnet sich ab, dass die Omikron Mutante „eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen“ bringt (Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 vom 19.12.2021). Stark gesteigerte Übertragbarkeit gepaart mit der Möglichkeit, bestehenden Immunschutz zu unterlaufen sind die in diesem Zusammenhang wesentlichen Eigenschaften der Omikron Mutante.
Das – wenn man so will – doppelte Spannungsverhältnis im Kontext der Unterbringung von geflüchteten Menschen liegt vor diesem Hintergrund auf der Hand: einerseits müssen die zuletzt heruntergefahrenen Unterbringungskapazitäten dem erhöhten Belegungsdruck angepasst werden, ohne andererseits bspw. durch Verdichtung das Infektionsrisiko für Bewohner:innen zu steigern. In der Konsequenz müssen einerseits bereits geschlossene oder im ‚stand-by‘ befindliche Unterkünfte reaktiviert oder neue gebaut werden, ohne andererseits die Errungenschaften im Gewaltschutz auf struktureller und operativer Ebene aufs Spiel zu setzen.
Dieses doppelte Spannungsverhältnis auszutarieren, gelingt am besten dort, wo die unterschiedlichen Perspektiven von Behörden, der Zivilgesellschaft und der Praxis in kontinuierlichem Austausch stehen und im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für schutzsuchende Menschen zusammenwirken. Ziel dessen ist es, im Rahmen des ordnungspolitischen Auftrags der rechtlichen Träger eine bedarfs- und menschenrechtsbasierte Unterbringung von geflüchteten Menschen sicherzustellen.
Insbesondere in herausfordernden Situationen haben die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ den Anspruch, Orientierung bei der Umsetzung eines effektiven Gewaltschutzes zu bieten. Mit der gleichnamigen Bundesinitiative besteht zudem ein Rahmen, um in innovativen Modellprojekten den Schutz von geflüchteten Menschen im Unterbringungskontext weiterzuentwickeln, in regelmäßigen Veranstaltungen Errungenschaften sichtbar zu machen, Herausforderungen zu diskutieren und Lösungswege aufzuzeigen sowie mit verschiedenen Publikationen und Instrumenten vielversprechende Ansätze in die Fläche zu bringen.
Die in dieser Ausgabe des Newsletters zusammengestellten Beiträge bieten einen Einblick in die Aktivitäten im Kontext der Bundesinitiative der letzten Monate. Darüber hinaus haben wir viele weitere Publikationshinweise (Studien / Berichte, Praxisleitfäden, sonstige Publikationen) zu unterschiedlichen Aspekten aus dem Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen in der Unterbringung aufgenommen. Die Inhalte sind in drei Rubriken aufgeteilt:
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Zum Abschluss dieses turbulenten Jahres möchten wir uns außerdem herzlich für Ihre Beteiligung an den Aktivitäten im Kontext der Bundesinitiative bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr – bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Servicestelle Gewaltschutz
Stiftung SPI, Seestr. 67, 13347 Berlin
servicestelle@gewaltschutz-gu.de
030 390 634 760
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann leiten Sie diese Ausgabe des Newsletters gerne in Ihren Netzwerken weiter! Eine Anmeldung zum Newsletter der Bundesinitiative ist möglich unter https://www.gewaltschutz-gu.de/die-initiative/newsletter/anmeldung.
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Das Tool steht - die praktische Umsetzung und Anwendung kann beginnen! So in etwa lässt sich der aktuelle Stand im Projekt zu Monitoring und Evaluierung des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) auf den Punkt bringen. Aktuelle Einblicke in das Projekt gibt die Projektleiterin Dr. Kristina Seidelsohn im Gespräch mit der Servicestelle Gewaltschutz.
Wer Informationen zum Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sucht, wird auf der neu gestalteten Webseite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fündig.
Das bundesweite Projekt „MiMi-Gewaltprävention mit Migranten für Migranten“ des Ethno-Medizinischen Zentrums e.V. stellt seit Mitte August eine umfangreiche und frei zugängliche Online-Informationsplattform für Fachkräfte, MiMi-Mediator:innen und alle Interessierte zur Verfügung.
Das International Rescue Committee (IRC) hat mit dem Projekt "Families Make the Difference" von 01/2019 bis 12/2021 Elternkurse an bundesweit neun Standorten umgesetzt und umfangreiche Handbücher für Kursleiter:innen erarbeitet.
Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Dr. Sommer empfängt Lesben- und Schwulenverband zu Gesprächen in Nürnberg
Bestellungen der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" sind auch in größeren Mengen möglich.
Gemeinsamer Online Reflexionstag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und von UNICEF von 9:00 - 16:00 Uhr
Vom 19. – 21.11.2021 fand in Köln erstmals ein Treffen von geflüchteten LSBTI*- Aktivist:innen aus dem Projekt Queer Refugees Deutschland und den Multiplikator*innen für Gewaltschutz aller sieben DeBUG-Kontaktstellen statt. In Kooperation mit den Queer Refugees Deutschland (LSVD) und allen DeBUG-Kontaktstellen stand das Wochenende ganz im Zeichen von Austausch, Vernetzung und Empowerment.
Online-Netzwerktreffen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ von 9:00 bis 14:30 Uhr mit Online Workshops am 11.11.2021 von 10:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr.
Fachtag und Online Workshops für kommunale Gebietskörperschaften in Thüringen
Online Fachveranstaltung im Projekt "Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften" (DeBUG) von 9:30 - 15:15 Uhr.
Online Werkstattgespräch für Vertreter:innen von Behörden von 9:00 - 11:30 Uhr