Newsletter #5 (12 | 2021)


2021 / Kinder / Studie / Bericht

Papiere von Anfang an (DIMR, 2021)

Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung

Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument, um die eigene Identität nachzuweisen. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder „unverzüglich“ nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was „unverzüglich“ jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als „unverzüglich“ im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Durchsetzung der Rechte in der Praxis.

Hinweis: Der Beitrag ist der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR, siehe unten) entnommen.

 

Webseite des DIMR: Projekt "Papiere von Anfang an. Warum eine Geburtenregistrierung den Zugang zum Recht erschließt"

Webseite des DIMR: Papiere von Anfang an. Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung (DIMR, 2021)

Download: Papiere von Anfang an. Das Recht auf eine unverzügliche Geburtenregistrierung nach der UN-Kinderrechtskonvention und seine Durchsetzung (DIMR, 2021)

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