Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg:innen,
liebe Leser:innen,
der Krieg Russlands gegen die Ukraine dauert seit über einem Jahr an und hat Millionen Ukrainer:innen in die Flucht gezwungen. Innerhalb der EU sind mehrere Millionen Menschen aus der Ukraine als Geflüchtete registriert (UNHCR), davon über eine Million im deutschen Ausländerzentralregister (Statista). Darüber, wie Geflüchtete aus der Ukraine – überwiegend Frauen und minderjährige Kinder – in Deutschland ankommen und leben informiert die im Dezember 2022 veröffentlichte Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“ (BiB). Weitere Studien, wie die des DeZIM-Instituts, zeigen, dass seither die Unterstützungsbereitschaft der Menschen in Deutschland gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine hoch bleibt (DeZIM-Institut).
Neben der Fluchtbewegung aus der Ukraine lassen sich weiterhin weltweit Fluchtbewegungen beobachten. Die Zahl der im Januar dieses Jahres in Deutschland gestellten Asylerstanträge ist im Vergleich zum Vorjahr fast um das doppelte angestiegen. Die meisten Asylantragssteller:innen kommen derzeit aus Syrien, Eritrea und Afghanistan (BAMF).
Weiterhin stehen Länder und Kommunen vor großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten. Dies war u.a. auch Thema des von Bundesinnenministerin Nancy Faeser einberufenen zweiten Flüchtlingsgipfels mit den kommunalen Spitzenverbänden und zuständigen Landesminister:innen am 16. Februar 2023.
Mit Blick auf die Unterbringungssituation geflüchteter Ukrainer:innen in Deutschland verfolgt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein weiteres Unterstützungsangebot zur Entlastung der Kommunen und Erleichterung der Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Hierfür will das BMI in Kooperation mit dem Berliner Unternehmen Wunderflats und dem gemeinnützigen Sozialunternehmen eine digitale Vermittlungsplattform für Wohnraum einrichten (BMI). Ein weiteres positives Vorhaben im Kontext der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine stellt die Sensibilisierungskampagne für privatuntergebrachte Geflüchtete des bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) dar. Im Rahmen der Social-Media-Kampagne soll eine Sensibilisierung für die private Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten und die damit verbundenen Risikofaktoren erreicht werden (KOK).
Im Übrigen hat Berlin als erstes Bundesland die Wohnverpflichtung für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen (§47 AsylG) aufgehoben und vom § 49 Abs. 2 AsylG Gebrauch gemacht (KOK). Hiermit wurde klargestellt, dass Asylsuchende, die bereits nach Berlin verteilt worden sind und eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer gefunden haben, nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen bleiben müssen.
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Asylantragszahlen und Engpässen bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen zeigt sich weiterhin die Notwendigkeit die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ von Anfang an mitzudenken und umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem besondere Schutzbedarfe von Geflüchteten frühzeitig im Aufnahmeprozess zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu implementieren, Schutzkonzepte für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zu erarbeiten, umzusetzen und zu verstetigen sowie Akteur:innen im Unterbringungskontext wiederkehrend zu Gewaltschutz-relevanten Themen zu sensibilisieren. Die Aktivitäten und Projekte im Rahmen der Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen zielen auch in diesem Jahr hierauf ab.
Beispielsweise veröffentlichte die BAfF e.V. erst kürzlich eine Toolbox besondere Schutzbedarfe, die sich zum einen mit dem Policy-Paper an politische Entscheidungsträger:innen und zum anderen mit dem Beratungsleitfaden und weiterführenden Materialien an Einrichtungen und deren Mitarbeiter:innen richtet. Die Toolbox zielt auf die systematische Identifizierung besonderer Schutzbedarfe Geflüchteter und der Qualitätssicherung erkannter Schutzbedarfe.
Die BAfF stellt ihre Toolbox besondere Schutzbedarfe in einem Online-Werkstattgespräch am 15.05.2023 vor. Sie sind zum Werkstattgespräch herzlich eingeladen.
Außerdem werden im Rahmen der Bundesinitiative auch in diesem Jahr Schulungen zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ auf Grundlage eines von UNICEF entwickelten Schulungskonzeptes angeboten.
Aktuelle Neuigkeiten und Informationen zu weiteren Aktivitäten, Publikationen und Veranstaltungen im Themenfeld Schutz von geflüchteten Menschen in der Unterbringung und im Kontext der Bundesinitiative und der Partner:innenorganisationen finden Sie in dieser Ausgabe des Newsletters. Die Inhalte sind in drei Rubriken aufgeteilt:
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und schöne Feiertage!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Servicestelle Gewaltschutz
Stiftung SPI, Seestr. 67, 13347 Berlin
servicestelle@gewaltschutz-gu.de
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Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann leiten Sie diese Ausgabe des Newsletters gerne in Ihren Netzwerken weiter! Eine Anmeldung zum Newsletter der Bundesinitiative ist möglich unter https://www.gewaltschutz-gu.de/die-initiative/newsletter/anmeldung.
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Im DeBUG-Projekt in Nordrhein-Westfalen entstand ein Erklärvideo, das Schritt-für-Schritt das Ziel, die Maßnahmen und den Prozess eines Beschwerdeverfahrens in Geflüchtetenunterkünften erläutert.
Es werden weiterhin Schulungen zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ auf Grundlage eines von UNICEF entwickelten Schulungskonzeptes angeboten. Die Servicestelle Gewaltschutz bietet ihre Unterstützung und Expertise an.
Die Träger:innen des Modellprojektes „BeSAFE - Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme erkennen“ veröffentlichen eine Toolbox, die bei der Implementierung bedarfs- und standortgeeigneter Identifizierungsmaßnahmen genutzt werden kann. Die Ergebnisse des Modellprojektes sollen im Rahmen des einjährigen Anschlussprojekt „BeSAFE – Skalierung und Vertiefung“ im Jahr 2023 verbreitet und vertieft werden.
Das Projekt „Gewaltschutzmonitoring in Geflüchtetenunterkünften: Verbreitung, Auswertung und Verstetigung“ ist im Januar 2023 gestartet.
Save the Children Deutschland etabliert ein bundesweites Beratungsangebot zur Verbesserung der Unterbringungssituation geflüchteter Kinder und ihrer Familien in temporären Unterkünften.
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) stellt in ihrem Werkstattgespräch am 15. Mai 2023 ihre aktuell veröffentlichte Toolbox besondere Schutzbedarfe vor und skizziert Anwendungs- und Umsetzungsmöglichkeiten der Toolbox zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe Geflüchteter im Aufnahmeprozess und weiterem Unterbringungskontext.
Neue und kostenlose Online-Seminare zu Gewaltschutz-relevanten Themen, die sich an Mitarbeiter:innen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in kommunalen und Landesbehörden und für weitere Interessierte richten.
Gemeinsam mit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum (MFH) veranstaltet die BAfF vom 10. bis zum 12. Mai 2023 in Bochum ihre öffentliche Jahrestagung.
Einladung zum 4. Fachtag am 26.09.23 von 9:00 - 16:00 Uhr in Dresden
Die Nachbereitung der Online-Workshops 2022 ist ab sofort online verfügbar. Für das laufende Jahr ist eine weitere Veranstaltungsreihe mit den Themenschwerpunkt „Geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Unterbringung“ in Vorbereitung.
Die Dokumentation und Videoaufzeichnungen des Fachtages zum Thema „Kommunale Schutzkonzepte für die Unterbringung von Geflüchteten“ am 17.11.2022 stehen online zur Verfügung