Mittels einer App erlaubt es der Gewaltschutzmonitor, die Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen aber auch Gewaltvorfälle in Geflüchtetenunterkünften zu dokumentieren. Mitarbeitende vor Ort beantworten Fragebögen, die in praxisnahe Bereiche wie ‚Kinder und Jugendliche‘, ‚bauliche Maßnahmen und Belegung‘ oder den ‚Umgang mit Gewalt‘ unterteilt sind. Die erhobenen Daten werden automatisch nach den | Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften | 1-6 der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ visualisiert, wodurch der Gewaltschutzmonitor eine klare Verbindung zwischen diesen Standards und den spezifischen Handlungsfeldern in der Unterkunft schafft.
So wird nicht nur die Komplexität des Gewaltschutzes greifbar, sondern auch die Handhabung für die Mitarbeitenden erleichtert. Der Monitor dient der Selbstreflexion und zeigt auf, in welchem Umfang die Mindeststandards umgesetzt werden. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Unterkünften ist nicht vorgesehen, da jede Unterkunft in ihrem spezifischen Kontext betrachtet werden soll.
Der Gewaltschutzmonitor wurde bisher in sieben Bundesländern eingeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Einführung erfolgte schrittweise zwischen Herbst 2022 und Frühjahr 2024. Der Gewaltschutzmonitor wird inzwischen in 131 Unterkünften eingesetzt. In einigen Bundesländern wird er ausschließlich für Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt, in anderen auch für Gemeinschaftsunterkünfte verwendet, die den Großteil der teilnehmenden Unterkünfte ausmachen.
Nachdem der Gewaltschutzmonitor nunmehr erfolgreich angelaufen ist, werden am DeZIM neue Ziele in den Fokus genommen:
1) Optimierung des Gewaltschutzmonitors: Über das letzte Jahr hat das Projekt wertvolle Rückmeldungen aus der praktischen Nutzung mit dem Gewaltschutzmonitor erhalten. Einerseits wird der Gewaltschutzmonitor als hilfreiches Tool zur Übersicht über die Umsetzung der Mindeststandards geschätzt. Andererseits wurden Doppelungen und der große Umfang des Gewaltschutzmonitors kritisch angesprochen. Basierend auf den gesammelten Daten und Erkenntnissen aus Praxis und Forschung, arbeitet das DeZIM nun an einer theorie- und empiriegeleiteten Optimierung des Fragenkatalogs. Das DeZIM plant, diese optimierte Version des Gewaltschutzmonitors 2025 in den Bundesländern einzuführen.
2) Verstetigung des Gewaltschutzmonitors: Die Nutzung des Monitors soll langfristig gesichert werden. Dafür sind verschiedene Maßnahmen geplant: Dazu gehört die Erstellung von Video-Tutorials, die einen Überblick über die Handhabung des Tools bietet, und ein Angebot zur Ausbildung von Experten-Nutzer:innen in den jeweiligen Bundesländern.
3) Bundeslandübergreifende Datenanalyse: Das DeZIM wertet die Daten des Gewaltschutzmonitors anonymisiert und aggregiert über alle sieben Bundesländer hinweg aus. Die Ergebnisse werden in Blogbeiträgen sowie in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. So können empirisch fundierte Erkenntnisse etwa zum Verhältnis zwischen der Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen und Vorfällen von Gewalt einem breiten Publikum aus Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen zugänglich gemacht werden.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.