Sehr geehrte Abonnent:innen,
liebe Kolleg:innen,
liebe Leser:innen,
am 20. Juni 2022 war Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen. Seit über 20 Jahren wird an diesem Tag weltweit der Stärke und des Mutes von Menschen gedacht, die aus ihrem Heimatland fliehen mussten, um Konflikten oder Verfolgung zu entkommen. Die Zahl der weltweit gewaltsam Vertriebenen steigt von Jahr zu Jahr an. So schätzt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), dass Ende Mai 2022 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen weltweit auf mehr als 100 Millionen Menschen angestiegen ist. Dieser Anstieg hängt u.a. mit Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in Äthiopien, Burkina Faso, Myanmar, Nigeria, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo – und zuletzt in der Ukraine (Mediendienst-Integration, Stand: Juli 2022).
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine dauert seit nunmehr über 140 Tagen an. Damit einhergeht eine anhaltende Fluchtbewegung innerhalb Europas. Schätzungen des UNHCR zufolge sind über 8,7 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet (UNHCR). In Deutschland wurden bis zum 19. Juni 2022 867.214 Personen aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister registriert (Mediendienst-Integration, Stand: Juli 2022). Der Aufenthalt ukrainischer Geflüchteter in Deutschland ist seither mittels der Einführung des vorübergehenden Schutzes (§ 24 AufenthG) zur Umsetzung des EU-Ratsbeschlusses zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG des Rates) geregelt. Eine weitere positive Entwicklung stellt der im Mai 2022 erlassene sog. Rechtskreiswechsel dar, gemäß dem ukrainische Geflüchtete unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juni mit Fiktionsbescheinigung bzw. einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII haben (Rundschreiben BMI vom 27.05.22).
Bund, Länder und Kommunen zeigen sich weiterhin engagiert den mit dem Krieg in der Ukraine einhergehenden Auswirkungen und Herausforderungen zu begegnen und entsprechende Regelungen sowie Maßnahmen zur Abmilderung dieser zu etablieren – was sich auch in der Vielzahl an Angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine sowohl auf Ebene eben der Behörden als auch zivilgesellschaftlicher Organisationen und ehrenamtlicher Akteur:innen widerspiegelt. Erst jüngst hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Verein Nummer gegen Kummer und mit Unterstützung der Deutschen Telekom eine kostenlose telefonische Beratung für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet: die Helpline Ukraine. Mit dem am 03. Juni 2022 im Bundestag erlassenen Beschluss des Bundeshaushalts 2022 wurden dem BMFSFJ zudem zusätzliche Mittel zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt (Pressemitteilung BMFSFJ). Informationen zu den Angeboten des BMFSFJ zur Hilfe für ukrainische Geflüchtete sind auf der Webseite des BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/ukraine zusammengetragen.
Auch die Partner:innenorganisationen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ halten aktuelle Angebote im Kontext Ukraine vor, um Herausforderungen für den Gewalt- und Kinderschutz in diesen Zeiten von hohem Belegungsdruck in Geflüchtetenunterkünften zu begegnen und abzumildern. Das im ersten Schritt eine schnelle Unterbringung und Versorgung im Vordergrund stand ist richtig und wichtig, doch ebenso elementar ist es für die Bundesinitiative, den Schutz vor Gewalt und die Schaffung sicherer (kinderfreundlicher) Orte bei der Unterbringung in Unterkünften für geflüchtete Menschen von Anfang an und konsequent mitzudenken und notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen.
In diesem Newsletter möchten wir Sie daher über die aktuellen Angebote im Kontext Ukraine aber auch weitere Neuigkeiten aus dem Kreis der Bundesinitiative und der Partner:innenorganisationen informieren. Die in dieser Ausgabe des Newsletters zusammengestellten Beiträge, Publikations- und Veranstaltungshinweise bieten einen Einblick in die Aktivitäten im Kontext der Bundesinitiative, die sich sowohl vielseitig dem Thema Schutz von geflüchteten Menschen aus der Ukraine widmen aber auch grundsätzlich Gewaltschutz-relevante Themen im Unterbringungskontext von Geflüchteten aufgreifen. Die Inhalte sind in drei Rubriken aufgeteilt:
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Servicestelle Gewaltschutz
Stiftung SPI, Seestr. 67, 13347 Berlin
servicestelle@gewaltschutz-gu.de
030 390 634 760
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann leiten Sie diese Ausgabe des Newsletters gerne in Ihren Netzwerken weiter! Eine Anmeldung zum Newsletter der Bundesinitiative ist möglich unter https://www.gewaltschutz-gu.de/die-initiative/newsletter/anmeldung.
Haben Sie Feedback zum Newsletter? Dann freuen wir freuen uns über Ihre E-Mail an servicestelle@gewaltschutz-gu.de! Gerne berücksichtigen wir Ihre Rückmeldung so weit wie möglich in den nächsten Ausgaben des Newsletters.
Save the Children veröffentlichte kürzlich eine "Checkliste für die temporäre Unterbringung von Kindern und Familien". Diese listet Fragen auf, um den Schutz von Kindern in Notunterkünften zu gewährleisten und soll Betreiber:innen und Personal helfen, sich dem Thema anzunehmen und ggf. schnell Maßnahmen zur Verbesserung der Situation anzustoßen. Weitere Informationen zur Checkliste gewährt Ulrike Maiwald, Teamleitung Flucht und Migration bei Save the Children im Gespräch mit der Servicestelle Gewaltschutz.
Diesem Thema widmet sich die vom DRK Landesverband Rheinland-Pfalz im Rahmen des Projek-tes „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünf-ten“ (kurz DeBUG) kürzlich veröffentlichte Handreichung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbei-ter:innen, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Einblicke in das Thema und die Publikation gibt Faris Shehabi, Multiplikator für Gewaltschutz Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland im Projekt DeBUG, im Gespräch mit der Servicestelle Gewaltschutz.
Schutzkonzepte sind ein wesentliches Element für den Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Die „Mindeststandards“ gelten als Leitlinien hierfür. Aber wie sieht der Prozess hin zu einem „lebendigen“ unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten eigentlich aus? Was sind die wesentlichen Wegmarken und Gelingensbedingungen? Der Leitfaden „Schritt für Schritt zum Schutzkonzept“ zeigt einen Weg auf, diesen Prozess erfolgversprechend zu gestalten.
Aktuelle Angebote im Kontext Ukraine und eigens für Geflüchtete aus der Ukraine
Modellprojekt von Save the Children Deutschland e.V zur Pilotierung von Trainings für Fachkräfte und Ehrenamtliche zur Psychologischen Ersten Hilfe für geflüchtete Kinder gestartet.
Modellprojekt von Plan International zur Stärkung der UN-Kinderrechte auf Schutz, Spiel und Teilhabe startet am 15.07.2022
Eintägige UNICEF Online-Schulungen für Praktiker:innen
Ein Angebot der Servicestelle Gewaltschutz für haupt- und ehrenamtliche Praktiker:innen in Geflüchtetenunterkünften
Angebote der Servicestelle Gewaltschutz
Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunter-künften“ (kurz DeBUG).
Am 24. Oktober 2022 von 9:00 – 18:00 Uhr in Bochum.
Veranstaltung der DeBUG Kontaktstelle Niedersachsen und Bremen sowie Baden-Würrtemberg am 06.12.2022 von 10:00 – 12:00 Uhr.
Online-Fachveranstaltung der DeBUG Kontaktstellen für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, für Nordrhein-Westfalen sowie für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern am 02.08. und 03.08.2022 via Zoom
Einladung zum 3. Fachtag am 20. September 2022
Neue Online-Seminare zu Gewaltschutz relevanten Themen
Die Online Tagung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) fand am 03. – 05. Mai 2021 statt.
Online Werkstattgespräch des Deutschen Zentrums für Migrations- und Integrationsforschung (DeZIM-Institut) von 10:00 - 13:00 Uhr
Am 13.06.2022 von 9:30 - 16:00 Uhr in Berlin und Online mit anschließenden Online Workshops am 14. und 15.06.2022.