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Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Online Werkstattgespräch


Gut statt günstig - Sicherstellung von Qualitätskriterien bei der Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Der Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. In vielen Bundesländern wurden zwischenzeitlich Gewaltschutzkonzepte für Aufnahmeeinrichtungen, aber auch für kommunale Gemeinschaftsunterkünfte entwickelt, in der Praxis erprobt und auf Grundlage der gewonnen Erfahrungen fortgeschrieben. Zur Sicherstellung der Praxiswirksamkeit sind mancherorts Stellen zur Umsetzung und Koordinierung der entsprechenden Maßnahmen eingerichtet worden. Die Erfahrungen der letzten Jahre legen nahe, dass dort, wo Gewaltschutz als gemeinsame Aufgabe der verschiedenen Professionen verstanden und angenommen wird, die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten vergleichsweise besser gelingt. Effektive Gewaltschutzkonzepte, Stellen für Gewaltschutzkoordinierung, Sicherstellung eines multiprofessionellen Austauschs in der operativen Umsetzung – das ist ein Rahmen, der es ermöglicht, „geeignete Maßnahmen“ im Sinne des gesetzlichen Auftrags zum Schutz von geflüchteten Menschen in der Unterbringung zu treffen.

Eine wichtige Rolle in diesem thematischen Zusammenhang kommt den Sicherheitsmitarbeiter:innen zu. Sie sind teilweise rund um die Uhr vor Ort und damit ‚nah dran‘, haben den Auftrag, die Sicherheit in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten und sollen hierbei Konflikten präventiv vorbeugen oder deeskalierend wirken, wenn es ‚ernst wird‘. Sicherheitsmitarbeiter:innen geraten allerdings immer wieder wegen gewalttätigen Übergriffen, Machtmissbrauch und Misshandlungen gegenüber geflüchteten Menschen in die Schlagzeilen. Sie können zum einen eine wichtige Ressource im und zum anderen ein Risiko für den Schutz von geflüchteten Menschen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sein.

Wie können rechtliche Träger von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Qualitätskriterien in der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen berücksichtigen, die ersteres begünstigen und letzteres verhindern? Wie lässt sich sicherstellen, dass die Leistungs- und Qualitätsanforderungen für Sicherheitsdienstleitungen mit den übrigen Standards bspw. in Gewaltschutzkonzepten korrespondieren?

Anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ wurden diese Leitfragen im Werkstattgespräch näher beleuchtet. Auf einen Fachimpuls von Ernst Steuger und Andreas Paulick, beide vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), folgte ein Kommentar aus behördlicher Sicht von Tobias Engelmann, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg. Anschließend gab es Raum für einen länderübergreifenden behördlichen Erfahrungsaustausch.

Datum und Uhrzeit

21.09.2021 | 9:00 - 11:30 Uhr
(Mit anschließendem offenen Ausklang.)


Zielgruppe

Vertreter:innen von Landesministerien und nachgeordneten Behörden mit Zuständigkeit für die Unterbringung von geflüchteten Menschen.


Veranstalter

Online Plattform

Webex Meetings


Kontakt

Servicestelle Gewaltschutz

Tel | 030 390 634 760
Servicestelle Gewaltschutz

Das Werkstattgespräch war eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesverbandes Deutscher Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK). Die Veranstaltung fand im Rahmen der "Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" statt.


Dokumentation

Programm

Matthias Kornmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Moderation

Usama Ibrahim-Kind, Servicestelle Gewaltschutz, Ko-Moderation

Sandra Viehbeck, Referatsleiterin des Referats 103 „Integration und Vielfalt“, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Prof.  Gerd Neubeck, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Gregor Lehnert, Präsident des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft

Bestehende Qualitätsnormen für Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften und wie man sie rechtskonform einfordert

Ernst Steuger, Vorsitzender Fachausschuss zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

RA Andreas Paulick, Geschäftsführer, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

Herausforderungen bei öffentlicher Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Tobias Engelmann, Oberregierungsrat, Referat V 2 Erstaufnahme von Flüchtlingen, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Ernst Steuger, Vorsitzender Fachausschuss zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

RA Andreas Paulick, Geschäftsführer, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

Tobias Engelmann, Oberregierungsrat, Referat V 2 Erstaufnahme von Flüchtlingen, Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

Matthias Kornmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Moderation

Matthias Kornmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Moderation

Usama Ibrahim-Kind, Servicestelle Gewaltschutz, Ko-Moderation

Vernetzung und informeller Austausch

Referenten und Teilnehmende

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