Die aktuelle Ukraine-Krise verdeutlicht, wie wichtig ein koordinierter Austausch zum Thema Flucht und Unterbringung ist. Der Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften ist ein zentraler Aspekt der Debatte und bundesweit eine wichtige Aufgabe von Betreibern und Trägern der Einrichtungen. Trotz teils unterschiedlicher sozialer, rechtlicher und institutioneller Bedingungen bedarf die Umsetzung des Gewaltschutzes in jeder Einrichtung eines beständigen Monitorings, kombiniert mit gezielten Evaluierungen seiner Wirksamkeit. Monitoring und Evaluation des Schutzkonzepts sind Teil der von der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" entwickelten „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (Mindeststandard 6).
Das DeZIM-Institut hat, zusammen mit der Bundesinitiative sowie zwei Pilotstandorten, ein modulares System zum Monitoring der Mindeststandards entwickelt. Es baut auf bisherigen Vorarbeiten einer Indikatorenentwicklung von UNICEF auf. Das einfach zu bedienende Tool (App) dient dem kontinuierlichen Monitoring sowie der Visualisierung der Umsetzung von Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften. Unterkunftsleitung, Gewaltkoordinator:innen, Sozialarbeiter:innen, Bewohner:innen und weiterer Stakeholder werden dabei beteiligt.
Seit 2021 bereitet das DeZIM-Institut eine Anpassung und Implementierung des Gewaltschutz-Monitors für acht Bundesländer vor. Es berücksichtigt hierbei die landesspezifischen Schutzkonzepte und regionalen Bedarfe. Das DeZIM-Institut begleitet den Implementierungsprozess des Tools in den teilnehmenden Bundesländern außerdem durch Schulungen und Handreichungen, um eine verantwortungsvolle Auswertung und Analyse der Daten vorzubereiten. Zudem wurde der Gewaltschutz in zwei ausgewählten Unterkünften evaluiert. Um die Nachhaltigkeit des Monitorings zu unterstützen ist angestrebt, ein bundesweites Netzwerk der Zielgruppen und Bundesländer zu etablieren.
Das Online Werkstattgespräch diente dem offenen Fachaustausch zwischen den Bundesländern und Zielgruppen sowie einer bundeslandübergreifenden Vernetzung. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich das entwickelte Gewaltschutzmonitoring bundesweit in Geflüchtetenunterkünften skalieren lässt, wie es an lokale Bedarfe angepasst werden und wie eine verantwortungsvolle Auswertung und Analyse der Daten vorbereitet werden kann.
03.05.2022 | 10:00 - 13:00 Uhr (inkl. 15 Minuten offener Ausklang)
Landesaufnahmebehörden mit Zuständigkeit für die Unterbringung von geflüchteten Menschen, Aufnahmeeinrichtungen, Träger, Gewaltschutzkoordinator:innen
Webex Meetings
Zunächst hat das DeZIM-Institut einen wissenschaftlichen Fachimpuls und Einblicke auf die technische Umsetzung gegeben. Darauf folgten ein Kommentar aus behördlicher Sicht und ein Fachimpuls zu Erfahrungen aus der Praxis. Im Anschluss wurden Einblicke in die technische Umsetzung des Gewaltschutzmonitoring gegeben und das Werkstattgespräch endete mit offener Zeit, um Fragen der Anpassung und Umsetzung des Monitorings und der Evaluierung zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen sowie sich bundeslandübergreifend zu vernetzen.
Prof. Dr. Sabrina Zajak, Leitung Abteilung Konsens & Konflikt, DeZIM-Institut, Moderation
Laura Karcher, Referat 103 - Migration und Vielfalt, Antisemitismus- und Rassismusprävention, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Naika Foroutan, Direktorin DeZIM-Institut
Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter Advocacy und Politik, Deutsches Komitee für UNICEF e.V.
Monitoring und Evaluierung als Datenbasis für die evidenzbasierte Steuerung von Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Dr. Kristina Seidelsohn, Projektkoordination, DeZIM-Institut
Sifka Frederiksen, Wissenschaftliche Mitarbeiterin DeZIM-Institut
Herausforderungen und Chancen von Monitoring und Evaluierung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften - Behördliche Perspektive
Lisa Karla Hilz, Referentin im Referat 31 – Zuwanderungsangelegenheiten, Wohnungslosenpolitik und soziales Wohnen, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Freie Hansestadt Bremen
Zur Notwendigkeit von kontinuierlicher Beobachtung des Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften
Johannes Wegschaider, Gewaltschutzkoordinator, Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAE), Regierung von Mittelfranken
Das Online-Tool „Gewaltschutzmonitor“ (App) – Anpassung an lokale Bedarfe und Visualisierung der Umsetzung von Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften.
Jan Kamb, Business Development, cause & effect DFSG UG
Vernetzung und informeller Austausch
Teilnehmer:innen und Referent:innen
Im Rahmen der Veranstaltung wurden Hinweise zu Publikationen, Projekten sowie weiterführenden Informationen in den Chat gegeben. Diese sind im Folgenden aufgeführt.
Neben der Handreichung zum digitalen DeZIM-Gewaltschutzmonitor steht ebenso der Fragenkatalog des Gewaltschutzmonitors auf der Webseite des DeZIM-Instituts zur Verfügung.
Zu den Publikationen zum DeZIM-Gewaltschutzmonitor auf Webseite des DeZIM-Instituts
Das DeZIM-Institut hat seine verschiedenen Beiträge zum Thema Flucht aus der Ukraine und damit verbundene Fragestellungen wie beispielsweise Analysen und Berichte, aber auch Veranstaltungshinweise auf seiner Website gebündelt.
Zu Beiträgen des DeZIM zum Ukrainekrieg
Das DeZIM-Institut veröffentlichte kürzlich eine Kurzpublikation mit dem Titel "Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine - Was der Ukraine-Krieg für den Gewaltschutz in Geflüchtetenunterkünften bedeutet".
Zur Kurzpublikation "Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine" (DeZIM, 2022)
Die Mindeststandards liegen seit Juni 2021 in nunmehr vierter Auflage und in englischer Fassung vor. Die Mindeststanmdards stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Zu den Mindeststandards (2021, 4.Aufl.)
Darüber hinaus haben Sie hier die Möglichkeit die Mindeststandards kostenfrei zu bestellen:
Zur Bestellung der Mindeststandards
UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben im November 2020 gemeinsam die Studie "Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf einer Befragung der 16 Bundesländer" veröffentlicht. Mehr Informationen zur Publikation finden Sie hier: