Bei der diesjährigen Online Fachveranstaltung am 29.09.2021 kamen Vertreter:innen der für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zuständigen Behörden, der Praxis und der Zivilgesellschaft zusammen, um sich über das Thema „Vom Land in die Kommune“ – Kontinuitäten und Brüche des Schutzes von geflüchteten Menschen in der Unterbringung auszutauschen. Im Fokus standen die besonderen Herausforderungen bei der effektiven Umsetzung des Gewaltschutzes in der kommunalen Unterbringung, die divergierenden Ausgangslagen von Ländern und Kommunen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen sowie die große Vielfalt der sozialräumlichen Gegebenheiten und der behördlichen Organisationsstrukturen im interkommunalen Vergleich.
Auf die Grußworte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Paritätischen Gesamtverbandes und von UNICEF folgte eine Keynote mit Prof. Dr. Schammann (Uni Hildesheim), die die Gestaltungsspielräume von Kommunen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen sondierte und damit den fachlichen Rahmen der Veranstaltung absteckte. Anschließend berichteten mit Sita Rajasooriya (PLAN_B Ruhr e. V.) und Florian Töpfer (DRK LV Schleswig-Holstein) zwei Multiplikator:innen für Gewaltschutz aus dem Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) im Gespräch mit Inga Matthes (DRK Generalsekretariat) von ihren Erfahrungen zu der Frage, was der Transfer vom Land in die Kommune für geflüchtete Menschen bedeuten kann. Der Vormittag schloss mit einem Podiumsgespräch zu den Herausforderungen und Perspektiven bezüglich des Gewaltschutzes in Unterkünften für geflüchtete Menschen im Zuständigkeitsübergang vom Land auf die Kommune. In Werkstattgesprächen am Nachmittag wurden einzelne Themen im fachlichen Austausch vertieft.
Die Online Fachveranstaltung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) und der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ statt. Veranstalter:innen waren die projektbeteiligten Wohlfahrtsverbände Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Caritasverband, Deutsches Rote Kreuz sowie Diakonie Deutschland.
29.09.21 | 09:30 - 15:15 Uhr
Webex Meetings
Vertreter:innen der Partnerorganisationen in der Kerninitiative
Vertreter:innen der Wohlfahrtsverbände auf Länder- und Bundesebene
Vertreter:innen von Landes- und kommunalen Behörden
Gewaltschutzkoordinator:innen und -multiplikator:innen und andere interessierte Praktiker:innen
Usama Ibrahim-Kind, Servicestelle Gewaltschutz, Tagesmoderation
Michael Tetzlaff, Leiter der Abteilung 1 Demokratie und Engagement, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Prof. Dr. Rosenbrock, Vorsitzender, Der Paritätische Gesamtverband
Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter Advocacy und Politik, Deutsches Komitee für UNICEF e. V.
Prof. Dr. Hannes Schammann, Leiter der Migration Policy Research Group, Universität Hildesheim
Sita Rajasooriya, Multiplikatorin für Gewaltschutz, DeBUG Kontaktstelle für Nordrhein-Westfalen, Plan B Ruhr e. V. (Der Paritätische Gesamtverband)
Florian Töpfer, Multiplikator für Gewaltschutz, DeBUG Kontaktstelle für Schleswig-Holstein und Hamburg, DRK Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Gesprächsmoderation: Inga Matthes, Referentin Grundlagen Flucht, DRK Generalsekretariat
Uta Sandhop, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Malteser Hilfsdienst gGmbH
Dr. Christoph Meißelbach, Wissenschaftlicher Koordinator, Sächsisches Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS), Hochschule der Sächsischen Polizei
Katharina Wulf, Geschäftsführerin des Landesverbands Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V.
Miriam Marnich, Referatsleiterin, Flüchtlingspolitik/Asyl, Integration, Kriminalprävention/Hasskriminalität, Sicherheit & Ordnung, Antidiskriminierung, Deutscher Städte- und Gemeindebund
Ralf Schulte, Fachbereichsleiter F2 Soziale Dienste, Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Gesprächsmoderation: Annette Berg, Direktorin der Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«
Usama Ibrahim-Kind, Servicestelle Gewaltschutz, Tagesmoderation
Matthias Kornmann, Referent für Sicherheit im Zusammenhang mit Zuwanderung, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention
Ernst Steuger, Vorsitzender des Fachausschusses Schutz von Flüchtlingsunterkünften, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
Moderation: Uta Sandhop, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Malteser Hilfsdienst gGmbH
Sicherheitsdienstleister:innen in Flüchtlingsunterkünften nehmen eine wesentliche Rolle für den Schutz der Unterbringung und der Bewohner:innen ein. Sie haben den Auftrag, die Sicherheit in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten und sollen hierbei Konflikte präventiv vorbeugen oder deeskalierend wirken. Zugleich geraten sie immer wieder wegen gewalttätigen Übergriffen, Machtmissbrauch und Misshandlungen gegenüber geflüchteten Menschen in die Schlagzeilen.
Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang Qualitätsstandards in der Ausschreibung von Sicherheitsdienstleister:innen haben und wie rechtliche Träger von Flüchtlingsunterkünften Qualitätskriterien in der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen berücksichtigen können, ist Gegenstand dieses Werkstattgesprächs. Hierfür wird der „Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ näher beleuchtet.
Elena Lukinykh, Koordinatorin des Projektes „Bedarfserhebung bei Geflüchteten mit Behinderung“, DRK Generalsekretariat
Viola Beller, Referentin, Referat 92 Landesweite Steuerungsaufgaben, Höhere Aufnahmebehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe
Julia Fehr, Geschäftsteilleiterin Sozialer Dienst Asyl 2, Fachbereich Asylbewerber und Aussiedler, Landkreis Ludwigsburg
Moderation: Ulrike Ottl, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Niedersachsen und Bremen, Diakonie Osnabrück Stadt und Land und Rahel Köpf, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Baden-Württemberg, Caritasverband Karlsruhe e. V.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Aufnahmerichtlinie ist Deutschland verpflichtet, geflüchteten Menschen mit Behinderungen Teilhabe und medizinische Versorgung zur gewährleisten. Insbesondere in Unterbringungs- und Transfersituationen von geflüchteten Menschen mit Behinderungen stellt bereits das systematische Erfassen der besonderen Bedarfe eine Herausforderung dar, wodurch Versorgungslücken entstehen können.
In diesem Werkstattgespräch werden erste Erkenntnisse aus dem Projekt „Bedarfserhebung bei Geflüchteten mit Behinderung“ (DRK) vorgestellt. Außerdem werden Herausforderungen in den Blick genommen, die sich in der Zuweisung von geflüchteten Menschen mit Behinderung vom Land in die Kommune ergeben – wie bspw. der Informationsfluss zu besonderen Bedarfen – und Perspektiven für eine bedarfsgerechte Zuweisung aufgezeigt.
Diane Gardyan, Amtsleiterin, Amt für Ausländerangelegenheiten, Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Moderation: Veronika Lechner, Multiplikatorin für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Malteser Hilfsdienste gGmbH
In einigen Kommunen ist der Übergang von der Erstaufnahmeeinrichtung in kommunales, dezentrales Wohnen bereits Alltagspraxis, was nicht bedeutet, dass nicht auch hier Herausforderungen wie bspw. in der sozialen Betreuung und Unterstützung auftreten.
In diesem Werkstattgespräch wird aufgezeigt, wie dezentrale Unterbringung in der Praxis gelingen kann und welche Herausforderungen auch im Vergleich zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften auftreten können. Hieraus abgeleitet werden Gelingensbedingungen sowie Transfermöglichkeiten beleuchtet.
Alva Träbert, Referentin im Modellprojekt „BeSAFE – Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen“, Leiterin des NRW-weiten Schulungsprojektes „LSBTI* und Flucht“, Rosa Strippe e .V.
Moderation: Faris Shehabi, Multiplikator für Gewaltschutz im Projekt DeBUG für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Die Zuständigkeiten für die Identifizierung von besonderer Schutzbedürftigkeit liegen bei den Bundesländern. Die Entwicklung von entsprechenden Konzepten gestaltet sich auf Länderebene überwiegend uneinheitlich. Insbesondere die Intersektionalität von besonderen Schutzbedarfen können zu Herausforderungen in der Unterbringung von geflüchteten Menschen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie im Übergang vom Land in die Kommune führen.
Ziel des Projektes „BeSAFE - Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen“ (Rosa Strippe e. V., BAfF e.V.) ist die Entwicklung und Erprobung eines zielgruppenübergreifenden Konzepts zur frühzeitigen Erkennung von besonderen Schutzbedarfen. Neben der Vorstellung des Projektes werden bestehende Herausforderungen bei der Identifizierung und Berücksichtigung von besonderen Schutzbedarfen in Transfersituationen diskutiert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Im Rahmen der Veranstaltung haben die Teilnehmenden im Chat Hinweise zu Publikationen, Projekten sowie Angeboten gegeben. Diese sind im Folgenden aufgeführt.
Gemeinsam mit Bundesländern, aufnehmenden Kommunen und Vertreter:innen von Geflüchteten entwickeln Wissenschaftler:innen der Universität Hildesheim und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einen Mechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden von den Bundesländern auf die Kommunen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier:
Informationen zum Projekt Match`In
Informationen zur Migration Policy Research Group der Universität Hildesheim und ihren weiteren Projekten finden Sie hier:
Informationen zu weiteren migrationspolitischen Projekten der Uni Hildesheim
Die Mindeststandards liegen seit Juni 2021 in nunmehr vierter Auflage und in englischer Fassung vor. Die Mindeststanmdards stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Zu den Mindeststandards (2021, 4.Aufl.)
Darüber hinaus haben Sie hier die Möglichkeit die Mindeststandards kostenfrei zu bestellen:
Zur Bestellung der Mindeststandards
Die Handreichung bietet Betreibern von Unterkünften eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe. Sie enthält die wichtigsten Ansatzpunkte zur Erhöhung der Sicherheit in den Unterkünften und zeigt Beispiele bautechnischer und organisatorischer Vorkehrungen. Die Publikation finden Sie hier:
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) veröffentlicht im Februar 2021 mit dem "Leitfaden zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen oder –unterkünften für öffentliche Auftraggeber“ Hilfestellungen zur Angebotsbewertung von Qualität und Preis u.a. gemäß der nun geltenden Fassung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Die Publikation können Sie hier downloaden:
In dem Leitfaden sind Empfehlungen mit dem Ziel formuliert, kommunale Unterbringung und Betreuung so zu gestalten, dass eine schützende, gewaltfreie Umgebung für alle in den Unterkünften lebenden, arbeitenden und ehrenamtlich tätigen Personen entsteht. Die Publikation steht Ihnen hier zur Verfügung:
Mit dem "Heim-TÜV" wird die Unterbringung von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern im Freistaat Sachsen evaluiert. Die Grundlage bildet das Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 53 des Asylgesetzes. Weitere Informationen zum "Heim-TÜV" und die aktuelle Ausgabe zum Downloaden stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Informationen zum „Heim-TÜV“ 2019
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V. (BAfF) hat eine Studie zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit bei Geflüchteten in Deutschland veröffentlicht. Darin wird auf Basis einer Auswertung der bisher in Deutschland bestehenden Ansätze ein effektives und systematisches Verfahren für eine strukturierte Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten entwickelt. Die Publikation steht Ihnen als Download hier zur Verfügung:
Darüber hinaus entwickelt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) in Kooperation mit der Rosa Strippe e.V. erstmals ein zielgruppenübergreifendes Konzept zur Erkennung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Erstaufnahmeeinrichtungen. Ziel des Modellprojektes "BeSAFE - Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen" ist es, die besonderen Schutzbedürftigkeit(en) geflüchteter Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Aufnahmeprozess zu erkennen.
Informationen zum Projekt "BeSAFE"
Mehr Informationen zum „Schutz von LSBTI*-Geflüchteten“ mit Link zur Webseite des Projektes „Queer Refugees Deutschland“ (LSVD) finden Sie hier:
Schutz von LSBTI*-Geflüchteten
Der LSVD veröffentlichte im November die Publikation "LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete", einen Praxisleitfaden zur Umsetzung des Annex 1 der "Mindeststandards".
Zur Publikation "LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete. Leitfaden für die Praxis" (2020)
Mehr Informationen zum NRW-weiten Schulungsprojekt zu LSBTI und Flucht der Rosa Strippe e.V., koordiniert von Alva Träbert in Bochum, finden Sie hier:
Schulungsprojekt zu LSBTI und Flucht
Mehr Informationen zum Projekt DeBUG mit Kontaktdaten der sieben Kontaktstellen finden Sie hier: